(ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
reagiert mit konkreten Vorschlägen auf die Forderung der
Bundesregierung, als Konsequenz aus der Atomkatastrophe in Japan die
Energieversorgung hierzulande schneller auf Erneuerbare Energien
umzustellen.
"Wir schlagen mit unserem Aktionsprogramm eine Reihe von Maßnahmen
vor, die für den Gesetzgeber schnell und einfach umzusetzen sind und
dem Ausbau der Erneuerbaren deutliche Impulse auf allen Ebenen geben.
Bis zum Jahr 2020 können die Erneuerbaren Energien den Ausstieg aus
der Atomenergie in Deutschland bereits vollständig kompensieren. Wir
sind jedoch einer Meinung mit weiten Teilen der Bundesregierung und
der Bevölkerung, dass es sinnvoller und möglich ist, die Nutzung der
folgenschweren Hochrisikotechnologie Atomkraft noch schneller zu
beenden", erklärt BEE-Präsident Dietmar Schütz.
Als erste Maßnahme auf dem Weg dorthin sei ein
Erneuerbare-Energien-Ausbaubeschleunigungsgesetz notwendig - ein
Artikelgesetz, das alle relevanten Regelwerke auf den Prüfstand
stellt. "Nicht nur in die originären EE-Gesetze wie
Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz,
sondern beispielsweise auch in Energiewirtschaftsgesetz,
Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz muss
das Ziel des Umstiegs auf Erneuerbare Energien aufgenommen werden",
so Schütz.
Darüber hinaus sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern, den Planungsgemeinschaften und Vertretern der Kommunen
einen Projektstab einrichten, um eine Strategie für eine schnellere
Ausweisung von zusätzlichen Flächen zum Bau
Erneuerbarer-Energien-Anlagen umzusetzen. "Dazu gehört auch ein
Modernisierungsprogramm für Radaranlagen", erläutert Dietmar Schütz.
Denn veraltete Radartechnik werde von der Bundeswehr immer wieder als
Ausschlussgrund für den Bau moderner Windenergieanlagen angeführt.
"Der Umbau der Energieversorgung findet vor Ort statt. Deshalb
müssen Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung novelliert werden, um
bestehende Hemmnisse im Genehmigungsverfahren von
Erneuerbare-Energien-Anlagen abzubauen", ergänzt BEE-Geschäftsführer
Björn Klusmann.
Die Netzregulierung muss ebenfalls neu ausgerichtet werden. "Denn
die Regulierung der Stromnetze durch die Bundesnetzagentur zwingt
Netzbetreiber zu einem rein kostenorientierten Ausbau der
Infrastruktur. Damit haben sie nur mit Renditeeinbußen die
Möglichkeit, die Netze auf den notwendigen Umbau der
Energieversorgung vorzubereiten. Die Umstellung der
Regulierungsmaßstäbe auf einen zukunftsorientierten Netzausbau kann
diesen erheblich beschleunigen", sagt Klusmann. Dabei müssten alle
Netzebenen berücksichtigt werden - vor allem aber die Verteilnetze
bis einschließlich der 110kV-Ebene -, um den notwendigen Netzausbau
auf der höchsten Spannungsebene auf das unbedingt erforderliche Maß
zu begrenzen.
"Die Erdverkabelung sollte auf der 110kV-Ebene zum Regefall
werden, denn ihre Akzeptanz ist höher als die von Freileitungen", rät
Dietmar Schütz. Eventuelle Mehrkosten würden dabei durch vermiedenes
Einspeisemanagement im EEG ausgeglichen. "Bei einer hauptsächlich
durch EEG-Einspeisungen genutzten Leitung entstehen keine
zusätzlichen Kosten", erläutert Schütz.
"Um die Akzeptanz für Netze in den Kommunen zu erhöhen, brauchen
wir ein Gewerbesteuersplitting bei Infrastrukturmaßnahmen: Generell
sollten vom Netzausbau berührte Gemeinden an dessen positiven
wirtschaftlichen Auswirkungen und damit an der Gewerbesteuer der
Netzbetreiber teilhaben können", regt BEE-Geschäftsführer Klusmann
an. Mit einer seit 2009 vergleichbaren Regelung für die Windenergie
ist die Akzeptanz dieser Technologie in den Kommunen deutlich
gesteigert worden.
Als weitere Maßnahme erneuert der BEE seine Forderung nach einem
Anreiz für Regenerative Kombikraftwerke: "Der von der Bundesregierung
lange angekündigte Stetigkeitsanreiz für das Zusammenschalten
verschiedener regenerativer Erzeugungsanlagen mit Speichern und
Maßnahmen zum Lastmanagement muss schnell eingeführt werden. Ein
solches Instrument mobilisiert die vorhandenen
Flexibilitätspotenziale der Biogasanlagen und ermöglicht
Investitionen in verschiedene Speicheroptionen", so Klusmann.
Dazu sollten dezentrale Erzeugungsanlagen in die Netzplanung
eingebunden werden: "Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren
Energien kommt es zum einem Paradigmenwechsel im Energiesystem. Durch
Anreize zur intelligenten Einbindung von Energieeffizienz- und
Nachfragesteuerungsmaßnahmen sowie von dezentralen Erzeugungsanlagen
kann der Verteilnetzbetreiber den Netzausbaubedarf minimieren", sagt
Schütz.
Da der mit der Laufzeitverlängerung im vergangenen Herbst groß
angekündigte Energie- und Klimafonds der Bundesregierung in der neuen
Situation für die Atomkraft nun endgültig obsolet geworden ist,
sollte die Regierungskoalition endlich eine solide Finanzbasis für
den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien im
Wärmebereich schaffen. Der BEE schlägt hier die
Erneuerbare-Energien-Wärmeprämie vor. Sie ermöglicht, dass der
Wärmesektor seinen Umstieg von Öl und Gas auf Erneuerbare Energien
selbst finanziert, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.
"Bereits 2007 sind mehrere wissenschaftliche Institute in einer
Bewertung unterschiedlicher Fördermodelle für den Wärmesektor zu dem
Schluss gekommen, dass ein haushaltsunabhängiges Modell das
effektivste Instrument ist, um die Energiewende im Gebäudebereich zu
schaffen", erklärt Klusmann.
BEE-Aktionsprogramm zum Download unter www.bee-ev.de
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