(ots) - Der Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer
Abschlüsse ist heute im Kabinett verabschiedet worden. Er sieht
einheitliche und transparente Kriterien für die Bewertung im Ausland
erworbener Berufsqualifikationen vor. Der Entwurf gilt als ein
Baustein zur Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels in
Deutschland. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) begrüßt diesen Entwurf.
"Ich halte den vorgelegten Entwurf insgesamt für einen
überzeugenden gesetzgeberischen Ansatz, die Anerkennung von im
Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zu verbessern und damit mehr
Menschen mit diesen Abschlüssen in Deutschland zu integrieren", sagt
Bernd Meurer. Der bpa-Präsident weist darauf hin, dass auch die
dringend benötigte Zuwanderung neuer Fachkräfte damit erleichtert
würde.
"Dieser Entwurf betrifft insbesondere die Pflegewirtschaft, die
vor großen demographischen Herausforderungen und im weltweiten
Wettbewerb um die besten Kranken- und Altenpflegefachkräfte steht.
Uns fehlen derzeit schon zehntausende von ausgebildeten Fachkräften,
deshalb bauen wir auf diese gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir
brauchen diese Menschen dringend in Deutschland", so Meurer.
Darüber hinaus erscheint es dem bpa als problematisch, dass
Abschlüsse aus Drittstaaten, die bereits in anderen
EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wurden, in Deutschland nochmals einer
Prüfung auf Unterschiede unterliegen sollen. Zudem sollten nötige
Praktika im Bereich der Krankenpflege im Rahmen von
Anpassungslehrgängen auch in Pflegeeinrichtungen abgeleistet werden
können.
"Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird ein
deutliches Signal an zuwanderungsbereite Fachkräfte wie auch an
bereits in Deutschland lebende Menschen ausgesendet, dass sie hier
einen adäquaten Arbeitsplatz einnehmen und sich auf diese Weise in
die deutsche Gesellschaft integrieren können", so der bpa-Präsident.
Aufgrund des drängenden Fachkräfteproblems müssten nach Meinung
des bpa auch einwanderungswillige Fachkräfte aus dem Ausland
angesprochen werden, die bisher wegen der komplizierten
Anerkennungsverfahren vor einer Einwanderung nach Deutschland
abgeschreckt würden. Dies gelte insbesondere für solche Pflegekräfte,
die bereits in anderen EU-Staaten als Fachkraft anerkannt sind und
dort regulär arbeiten dürfen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 6.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Mit rund 3.100 ambulanten Pflegediensten, die ca. 150.000
Patienten Zuhause versorgen und 3.400 stationären Pflegeeinrichtungen
mit etwa 222.000 Plätzen werden insgesamt über 370.000
pflegebedürftige Menschen von bpa-Mitgliedern betreut. Der bpa
vertritt damit mehr als jede vierte Pflegeeinrichtung bundesweit. Die
Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 200.000
Arbeitsplätze und ca. 16.470 Ausbildungsplätze.
Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.