(firmenpresse) -
Im Gegensatz zu einem geschlossenen Immobilienfonds kann ein Anleger bei einem offenen Immobilienfonds zumindest theoretisch jederzeit seine Anteile verkaufen und das Geld zurückerhalten. Das funktioniert jedoch dann nicht, wenn zu viele Sparer auf einmal ihr Geld zurückhaben wollen und der Fonds nicht genügend flüssige Mittel hat. Offene Immobilienfonds investieren in erster Linie in Geschäftsimmobilien, häufig in sehr große Objekte. Diese lassen sich häufig nicht sehr schnell verkaufen. Da viele Anleger im Rahmen der Finanzkrise ihr Geld zurückerhalten wollten, kamen einige Immobilienfonds in erhebliche Schwierigkeiten. Es handelt sich dabei um die Fonds Degi Europa, Morgan Stanley P2 VALUE, Kanam US-Grundinvest, SEB Immoinvest, CS Euro Real A, Kanam Grundinvest, AXA Immoselect, Degi International, TMW Immob. "Weltfonds", AXA Immosolutions und Degi Global Buisiness. Experten schätzen, dass mehr als 21 Mrd. EURO eingefroren sind, das sind ca. 1/4 des gesamten Volumens, das in offenen Immobilienfonds in Deutschland angelegt ist. Es sind mehrere Tausend Anleger betroffen.
Ist ein solcher Immobilienfonds nicht in der Lage, die Sparer zu bedienen, die Ihre Anteil verkaufen wollen, dann muß die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Dies kann nach den rechtlichen Vorschriften max. 2 Jahre geschehen. Gelingt es dem Management dann nicht in dieser Zeit für ausreichende Liqudität zu sorgen, also genügend Objekte zu verkaufen, dann muss der Immobilienfonds liquidiert werden. Das bedeutet, dass alle Objekte verkauft werden und die Anleger erhalten dann entsprechend ihrer Anteile einen Teil des Verkaufserlöses. Dabei kann es zu erheblichen Verlusten kommen, da zum einen die Objekte bei einem solchen relativ schnellen Verkauf nicht den optimalen Preis erzielen und desweiteren durch den Kauf und die Rückabwicklung natürlich auch erhebliche Kosten entstehen.
Es ist möglich, sein angelegtes Geld zzgl. Zinsen zurückzuerhalten, wenn beim Kauf von der Bank oder vom Vermittler nicht vollständig über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurde. Auch die Rechtsprechung, dass über Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden muss, bietet Ansatzpunkte.
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Rechtsanwalt Dawood ist ein auf Anleger spezialisierter Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Jahren vertritt er Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Über seinen Einsatz für Lehman Geschädigte wurde in Funk, Fernsehen und Presse berichtet.
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