Die tragische Entwicklung für Anleger bei offenen Immobilienfonds
(firmenpresse) -
Entwicklung der offenen Immobilienfonds
Leider hat die Entwicklung der offenen Immobilienfonds etwas tragisches an sich. Im Zuge des Platzens der Blase am neuen Markt in den Jahren 2000 bis 2002 flüchteten viele Anleger aus dem zuvor hochgejubelten Aktienmarkt. Viele Anleger suchten ihre Rettung in offenen Immobilienfonds. Nach einer Branchenmeldung befanden sich auf dem vorläufigen Höhepunkt in der Mitte des Jahres 2003 70 Milliarden EUR in dem verwalteten Vermögen der Immobilienfondsbranche. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2003 flossen über 7 Mrd. in Immobilienfonds. Anbieter von Immobilienfonds berichteten sogar, dass Sie Schwierigkeiten hätten, dieses viele Geld überhaupt anzulegen.
Tragisch ist, dass viele Anleger aus den Aktienmärkten flüchteten und ihre Rettung in einer krisensichereren Anlage suchten. Viele Anleger halten Immobilienfonds für eine sichere Anlage, weil in Immobilien investiert wird. Im Zuge der aktuellen Krise der Immobilienfonds gab es für viele Tausend Anleger ein böses Erwachen.
Das angeblich Sichere an einem offenen Immobilienfonds ist, dass man seinen Anteil jederzeit verkaufen kann, ist gar nicht so sicher. Wollen zu viele Anleger auf einmal ihr Geld zurück, kommt die Fondsverwaltung in erhebliche Schwierigkeiten. Das meiste Kapital ist natürlich nach dem Zweck des Fonds in Immobilien investiert und kann nicht sofort in flüssige Mittel umgewandelt werden. Zu viele Sparer wollten ihr Geld zurück haben, so dass bei den Immobilienfonds zu wenig flüssige Mittel vorhanden waren.
Anlegern von offenen Immobilienfonds wird geraten, sich im Rahmen einer Erstberatung über ihre Rechte zu informieren. Insbesondere bei einer Vermittlung durch eine Bank können gute Erfolgsaussichten bestehen, mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Grundsätzlich muß eine Bank das richtige Produkt empfehlen und über alle Risiken einer Beteiligung aufklären. Bei einem offenen Immobilienfonds muß beispielsweise auch darüber aufgeklärt werden, dass es zu einer vorübergehenden Schließung und sogar zu einer Zwangsliquidierung kommen kann. Unterläßt dies eine Bank, haftet sie auf Schadensersatz.
Über die Risiken kann eine Bank mit Übergabe eines Prospektes nur dann informieren, wenn dieser rechtzeitig übergeben wurde. Nach der Rechtsprechung muß ein umfangreicher Prospekt mindestens mehrere Tage vor Zeichnung der Anlage übergeben worden sein. Die Übergabe erst in dem Beratungsgespräch, in dem der Anteil dann auch gezeichnet wird, ist nicht ausreichend. Die Bank kann sich dann nicht darauf berufen, sie hätte mit Hilfe des Prospektes über die Risiken aufgeklärt.
Rechtsanwalt Dawood ist seit mehreren Jahren ausschließlich im Kapitalanlagerecht tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Erstberatung. Eine Erstberatung kann in der Regel auch gut telefonisch erfolgen, wenn Sie aufgrund einer größeren Entfernung kein persönliches Beratungsgespräch wahrnehmen wollen.
Gerne prüfen wir auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein rechtliches Vorgehen übernimmt.
Rechtsanwalt Dawood ist ein auf Anleger spezialisierter Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Jahren vertritt er Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Über seinen Einsatz für Lehman Geschädigte wurde in Funk, Fernsehen und Presse berichtet.
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