(firmenpresse) - Die Homepage der BAC Berlin Atlantica Capital GmbH vermeldet lapidar:
„US-Gericht entscheidet gegen Anleger, Wells Fargo erhält Zugriff auf LTAP“
Die Bedeutung hinter dieser Meldung könnte für Anleger der Life Trust Fonds fatale Folge haben. „Durch die Ablehnung der Antrages, der LTAP (Live Trust Asset Pod) Gläubigerschutz zu gewähren, hat die Wells Fargo nunmehr freie Hand, auf sämtliche Versicherungspolice der LTAP zuzugreifen, welche sicherungshalber an die Walles Fargo abgetreten wurden“, erklärt Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche von betroffenen Anlegern zudem in Erfahrung bringen konnte, dass hier der Erwerb einer sicheren Kapitalanlage zur Altersvorsorge mit guten Renditechancen absolut im Vordergrund stand.
Nach der Rechtssprechung des BGH ist ein Anlageberater ebenso wie ein Anlagevermittler jedoch verpflichtet, Anleger umfassend über das empfohlene Produkt aufzuklären, wozu vor allem gehört, dass auch alle Risiken des empfohlenen Produkts dargestellt werden. In Betracht kommen demzufolge Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberatungsgesellschaft bzw. aus den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne auch gegen die Treuhänderin.
„Wie dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auch bekannt wurde, hat hauptsächlich die Postbank Finanzberatung AG diese Beteiligungen als 100% sicher zur Zeichnung empfehlen lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Gerade Anleger, die ihre Beteiligung ab Mai 2008 gezeichnet haben, haben sehr gute Chancen, gegen ihren Anlageberater vorzugehen, wenn im Beratungsgespräch nicht auf die deutliche Ausweitung zugelassener Geschäfte hingewiesen wurde.
„Mit Änderung der Geschäftsidee des Fonds wurde das gesamte Fondskonzept auf den Kopf gestellt“, war eine Bewerbung des Fonds als für sicherheitsorientierte Anleger geeignet ohne ausdrückliche Darlegung der nunmehr dem Fondskonzept immanenten Risiken weder anleger – noch objektgerecht, grundsätzlich also mögliche Schadensersatzansprüche gegen das anlageberatende Institut möglich sind.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist zudem auf eine aktuelle Pressemitteilung der BAC hin, wonach nach wie vor versucht werde, mit Wells Fargo zu einer für beide Seiten „akzeptablen Lösung im Sinne der Anleger“ zu kommen. „Schadensersatzansprüche stehen indes im Raum, wenn eine Anlage zum Anlagezeitpunkt nicht den individuellen Anlagezielen des Anlegers entsprach, dem Anleger also angeblich als für sein konservatives Anlageverhalten geeignete sicherheitsorientierte Anlage zur Zeichnung empfohlen wird, obwohl tatsächlich das Produkt hochspekulative Risiken enthält“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Für weitere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail unter info(at)schutzverein.org oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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