(ots) - Die über 900.000 Mitgliedsunternehmen zahlen
rückwirkend für 2010 durchschnittlich 0,84 Prozent der Entgeltsumme
als Mitgliedsbeitrag an die gesetzliche Unfallversicherung VBG.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt
gegenüber dem Vorjahr stabil. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der
Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte liegt
bei 4,80 Euro (Vorjahr: 4,80 Euro). Die freiwillige
Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro
je Versichertem stabil.
Lastenverteilung
Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag
einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine
Lastenverteilung zwischen den 9 Berufsgenossenschaften. Durch das
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das im November 2008
in Kraft getreten ist, wird der Lastenausgleich innerhalb von sechs
Jahren stufenweise durch das System der Lastenverteilung ersetzt. Die
Mitgliedsunternehmen der VBG werden hierdurch stärker belastet. Die
VBG hat erreicht, dass die nicht zu verhindernde Anpassung
stufenweise in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Das
Umlagevolumen der VBG liegt bei 273,1 Mio. Euro (2009: 211,47 Mio.
Euro).
Informationen im Internet
Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen
ihre Beitragsrechnungen für 2010 per Post. Ausführliche Informationen
zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen auf der
VBG-Website www.vbg.de/mitgliedschaft/beitraege zur Verfügung.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur
VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen -
vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
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