PresseKat - Beschwerden bei Ombudsstellen steigen immens an!

Beschwerden bei Ombudsstellen steigen immens an!

ID: 387369

(firmenpresse) - Die Zahl der Beschwerden über geschlossene Fonds hat sich im Jahr 2010 um 50% erhöht. Dies teilt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen Bericht der Faz.net vom 02.03.2011 mit.

Hiernach hätten sich viele Beschwerden auf offene Immobilienfonds bezogen, bei denen die Fondsgesellschaften die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben. Für diese ist jedoch die Ombudsstelle nicht zuständig. Für Investmentfonds und offene Immobilienfonds wurde bisher noch keine Ombudsstelle eingerichtet.

„Viele Lehman-Geschädigte haben – gerade aus verjährungsrechtlichen Gründen – einen Ombudsmann für das private Bankgewerbe eingeschaltet, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank prüfen zu lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche aus ihrer Beratungspraxis auch darauf hinweist, dass selbst bei positivem Schlichtungsspruch zugunsten des Anlegers die betroffene Bank den ergangenen Schlichtungsspruch nicht akzeptiert hatte, demzufolge der Anleger doch auf gerichtliche Hilfe hoffen musste“.

Viele Anleger erhoffen sich durch Einschaltung eines Ombudsmannes eine Rechtsberatung, die eine unabhängige Schlichtungsstelle aber nicht vornehmen darf.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt demzufolge eine grundsätzliche Rechtsberatung bei einem auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktsrechts spezialisierten Rechtsanwalt um mögliche Ersatzansprüche gegen ein Kreditinstitut bei mutmasslicher Falschberatung. Dieser berichtet weiter:

„Mit aktuellem Hinweisbeschluss hat der BGH seine sogenannte „Rückvergütungsrechtsprechung“ weiter konkretisiert, jedem Anleger grundsätzlich anzuraten ist, mögliche Schadensersatzansprüche gegen sein vermittelndes Kreditinstitut prüfen zu lassen, wenn diesem die Höhe der an die Bank aus dem Vertrieb einer bestimmten Beteiligung geflossenen Provisionen nicht offenbart wurden“.





Die aktuelle Entscheidung des BGH vom 09.03.2011 zur sogenannten „Rückvergütungsrechtsprechung“ ist zu beziehen beim Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.., welcher jedem betroffenen Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung zuteil werden lässt Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



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Datum: 14.04.2011 - 08:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.04.2011

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