PresseKat - Lehman-Brothers Zertifikate – LG Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank AG erneut zu Schadensersat

Lehman-Brothers Zertifikate – LG Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank AG erneut zu Schadensersatz

ID: 388532

(firmenpresse) - Aus dem Beratungsvertrag wäre die Dresdner Bank AG verpflichtet gewesen, die Anlegerin über die Zuwendungen zu informieren, die ihr mit dem Verkauf der Lehman-Zertifikate zufließen würden. Dies hat sie nicht getan; auf weitere mögliche Beratungsfehler der Dresdner Bank AG kommt es nicht mehr an.

So lautet eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a. M. zum Az.: 2-19 O 288/10 vom 07.04.2011, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vorstand dieses Urteil erstritten hatte, aktuell berichtet.

„Das LG Frankfurt a. M. setzte sich auch mit den von der Beklagten zur Vorlage gebrachten Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte auseinander, das Argument jedoch, der Kunde müsse auch ohne Aufklärung wissen, dass die Bank in Gewinnerzielungsabsicht handele, das LG Frankfurt a. M. nicht gelten ließ. Hiernach muss der von seiner Bank bezüglich einer Geldanlage in Wertpapiere beratende Kunde nicht damit rechnen, dass die Bank bei der Anlageberatung eigene Interessen verfolgt, weil sie z.B. ein umsatzabhängiges eigenes Interesse gegenüber dem jeweiligen Anbieter einer Kapitalanlage hat“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Interessierte Anleger können das aktuelle Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 07.04.2007 über den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. beziehen. Schreiben Sie uns hierfür einfach eine Mail unter info(at)schutzverein.org oder rufen Sie uns an unter 0851-9884011.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet interessierten Anlegern zudem eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche bei Falschberatung um erworbene Lehman-Zertifikate.

Frau Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Jeder Anleger muss grundsätzlich wissen, dass die hier in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Wertpapieranlagefalschberatung stichtagsgenau kenntnisunabhängig gemäss § 37 a WpHG a.F. drei Jahre nach Beratung verjähren, jedem betroffenen Anleger nur anzuraten ist, verjährungshemmende Maßnahmen zwecks Hemmung der laufenden Verjährung zu ergreifen, wenn er sich mit dem Totalverlust aus den erworbenen Lehman-Zertifikaten nicht abfinden will.





Weitere Informationen auch hierzu unter www.schutzverein.org.

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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
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Datum: 15.04.2011 - 11:38 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.04.2011

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