(firmenpresse) - Als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge mit guten Renditechancen wurden den Anlegern Life Trust Fonds von den agierenden Anlageberatern verkauft, auf mögliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust wurden die Anleger nicht hingewiesen.
„Zwar versucht die Berlin Atlantic Capital (BAC) durch Intervention mit der Wells Fargo den drohenden Totalverlust abzuwehren, inwieweit diese Intervention allerdings von Erfolg gekrönt ist, bleibt anzuwarten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welcher bereits um die Ablehnung des Chapter 11 Verfahren und den damit einhergehenden Zugriff der Wells Fargo berichtet hatte.
Lebensversicherungsfonds standen bei Anlegern wie auch bei Anlageberatern vor allem mit dem Argument der absoluten Sicherheit dieser Anlageform hoch im Kurs, wurde den Anlegern zumeist auch erklärt, dass es einen gesetzlich garantierten Kapitalschutz geben würde, der immerhin 90% der eingezahlten Einlage absichern sollte.
„Lebensversicherungsfonds liegt das Konzept zugrunde, auf dem amerikanischen Versicherungsmarkt oder auf dem britischen Versicherungsmarkt Lebensversicherungen zu kaufen und vom höheren Wert bei Laufzeitende der jeweiligen gekauften Lebensversicherungen zu profitieren. Um mögliche Verlustrisiken ging in den Beratungsgesprächen es hierbei nicht, sollte ausschließlich die Sicherheit und die damit einhergehende Renditemöglichkeit bei diesen Anlagen im Vordergrund stehen“, so Bettina Wittmann von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Doch wie geht es weiter?
Anlegern, die hauptsächlich mit dem Argument der Sicherheit dieser Anlageform geworben wurden, sollten grundsätzlich mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlagebrater bzw. die beratende Bank prüfen lassen, vor allem dann, wenn seitens der beratenden Bank nicht das Provisionsinteresse erklärt wurde. Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.
„Zudem hat der BGH per aktuellen Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 die Voraussetzungen um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung konkretisiert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Der Schutzverein für Recht der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzliche kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder per Telefon unter: 0851/9884029.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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