(firmenpresse) - Mit einem „Durchbruch im Sinne der Anleger“ bewirbt BAC Geschäftsführer Przybyl eine Einigung mit Wells Fargo, wonach die LTAP bis zum 31.08.2011 Zeit habe, eine Refinanzierung aufzubringen, um das Portfolio zurückzukaufen.
„Die Bemühungen der BAC sind jedoch in Frage zu stellen, sind zuvor schon zahlreiche Einigungsversuche mit der Wells Fargo gescheitert. Weshalb also nach Ablehnung des Chapter 11-Verfahrens von einem „Durchbruch“ gesprochen werden kann, ist nicht nachvollziehbar“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte zwischenzeitlich für die ersten Life Trust Fonds-Geschädigten Klage gegen die verantwortliche Vertriebsgesellschaft erhoben haben.
Zudem spricht die BAC in ihrer Pressemitteilung selbst von der Notwendigkeit, frisches Kapital aufzutreiben, um künftig die Prämienzahlungen für die Versicherungspolicen gewährleisten zu können. Gelingt dies nicht, sind die Policen entweder an die Wells Fargo endgültig verloren oder aber sämtliche Versicherungspolicen verfallen, sollten die Prämienzahlungen künftig nicht gewährleistet werden können.
„Immer wieder ist festzustellen, dass Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen typische Fehler, in ihnen dabei unterlaufen sind, auf Schadensersatz haften. Hierdurch können fehlgeschlagene Anlagen in Milliardenhöhe rückabgewickelt werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche zudem nochmals auf einen aktuellen Hinweisbeschluss des BGH zum Az.: 191/10 verweist. Hierin stellt der BGH u.a. klar, dass es nicht ausreicht, wenn sich dem Prospekt entnehmen lässt, dass ein Agio erhoben wird und dass „Eigenkapitalbeschaffungskosten“ anfallen, wenn die Beraterbank an keiner Stelle des Prospekts jedoch als Zahlungsempfängerin auftaucht, was nicht nur in Sachen Life Trust Fonds, sondern in zahlreichen Fondsprospekten der Fall war.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter: „Nach wie vor besteht die akute Gefahr eines totalen Kapitalverlusts, hat sich die Situation der Life Trust Fonds-Anleger durch die vereinbarte Frist bis zum 31.08.2011 nicht verbessert – im Gegenteil: Nunmehr sollen die Kommanditisten gegebenenfalls sogar weiteres Kapital nachschießen, was weitere Verluste nach sich ziehen kann“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern fachkundigen Rat bei einem auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kann hier eine wichtige Hilfestellung leisten: Durch eine kostenfreie unverbindliche Erstbewertung können mögliche Schadensersatzansprüche dem Grunde nach gegen die Verantwortlichen geprüft werden.
Weitere Informationen hierzu unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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