(firmenpresse) - Das LG Stuttgart gab in der vergangenen Woche der Klage der Verbraucherzentrale um die Unwirksamkeit über Ratenzahlungszuschläge in den Versicherungsbedingungen des Versicherers Stuttgarter Leben statt. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen aktuellen Pressebericht des Handelsblatts vom 02.05.2011.
Hintergrund des Streits ist folgender:
Versicherer nehmen einen Zuschlag von in der Regel 5% des Jahresbeitrages, wenn Kunden ihre Beiträge zu einer privaten Rentenpolice nicht für ein Jahr, sondern halb-, viertel- oder monatlich zahlen. Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Passagen in den allgemeinen Angaben in den Vertragsbedingungen der Stuttgarter Leben gegen das Transparenzgebot verstoßen. Die Stuttgarter Leben will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
„Die Versicherer wollen keine Grundsatzentscheidung“, meint Frau Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg, weshalb sich die Verbraucherschützer für das Verbandsklageverfahren entschieden hätten, mit welchem sie flächendeckend gegen die Versicherer mit Abmahnungen vorgehen können.
„Am 03.05.2011 wird eine Entscheidung des LG Hamburg zu Zuschlägen für gestückelte Prämienzahlungen bekannt gegeben, über die Verbraucherschützer mit den Versicherern ERGO, Signal Iduna und der Talanx-Tochter Neue Leben streiten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. wird die Entwicklung in der Rechtsprechung um intransparente Klauseln weiterverfolgen.
Interessierte Anleger können weitere Nachweise erfahren unter info(at)schutzverein.org.
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