Am 3. Mai 2011 ist nach langem Tauziehen endlich das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten.
(firmenpresse) - Ziel des Gesetzes ist es, einen Rechtsrahmen für eine sichere Kommunikation im Internet bereitzustellen.
Während "normale" E-Mails theoretisch jederzeit abgefangen und verändert, Absender und Empfänger ausgetauscht werden können, steht den Nutzern mit der De-Mail nun ein ebenso effizientes, aber sicheres elektronisches Kommunikationsmittel zur Verfügung. Die De-Mail gewährleistet im Unterschied zur "normalen" E-Mail eine vertrauliche Übermittlung der Nachrichten und eine sichere Zustellung an den gewünschten Kommunikationspartner.
Zudem ist nunmehr auch für elektronische Dokumente eine rechtssichere Zustellung vorgesehen, vergleichbar einem postalischen Einschreiben mit Rückschein.
Das De-Mail-Gesetz ist in der Reihe der Gesetze zu sehen, mit denen der Gesetzgeber versucht, den gesetzlichen Rahmen der ständig fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen und so die weit verbreitete elektronische Kommunikation in den Punkten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit mit der postalischen Kommunikation gleichzusetzen.
Um die neuen De-Mail-Dienste für den Bürger erkennbar zu machen, wird allen interessierten Diensteanbietern die Möglichkeit gegeben, sich akkreditieren zu lassen und diese Zertifizierung durch ein Gütezeichen nachzuweisen.
Die Akkreditierung der künftigen De-Mail-Diensteanbieter oder De-Mail-Provider nimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor, sofern die Diensteanbieter nachweisen können, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten hohen Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste erfüllen können.
Bisher haben United Internet (GMX, WEB.DE), Mentana Claimsoft, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Post AG angekündigt, sich als De-Mail-Provider akkreditieren zu lassen.
Obwohl das De-Mail-Gesetz insgesamt wichtige datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Belange umsetzt, lässt es doch auch einige Punkte offen:
So kritisierte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung letztlich nicht in das Gesetz aufgenommen worden ist.
Hintergrund ist, dass jede De-Mail beim Dienstanbieter kurzzeitig entschlüsselt wird, um sie auf Schadsoftware hin zu untersuchen, bevor sie – erneut verschlüsselt – an den Adressaten weitergeleitet wird. Schaar fordert, dass gerade bei der Übermittlung von sensiblen Daten (Gesundheits- oder Kontodaten, Gehaltsmitteilungen) von den verantwortlichen Stellen eine
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt wird.
Branchenverbänden, allem voran dem BITKOM, genügt hingegen die Transportverschlüsselung, bei der die De-Mails auf einem Hochsicherheitsserver innerhalb von Sekundenbruchteilen ent- und wieder verschlüsselt werden. Dieses Verfahren sei vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) geprüft und auf Basis höchster internationaler Sicherheitsstandards bestätigt worden.
Fazit
Auch hier scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Erst die Zeit wird zeigen, ob der Gesetzgeber sein Ziel der Gleichstellung von elektronischer und postalischer Kommunikation erreichen kann und wo die Schwächen des Gesetzesentwurfes liegen.
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