(firmenpresse) - Görlitz, 01. Juni 2011 (jk) - Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen beim Gründungszuschuss treten bereits am 1. November 2011 in Kraft. Und damit 5 Monate früher als bislang geplant. Die Eile, mit der diese Kürzung jetzt umgesetzt werden soll zeigt, dass sich die Verantwortlichen große Einsparungen erhoffen.
Was bedeutet das für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen?
1. Bis zum 31.10.2011 können noch die Anträge zu den „aktuellen“ Konditionen eingereicht werden: a. 9 Monate x ALG I + 300,- € b. 6 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 90 Tagen besteht.
2. Ab dem 1.11.2011 können nur noch Anträge zu den neuen Konditionen eingereicht werden: a. 6 Monate x ALG I + 300,- € b. 9 Monate x 300,- € Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 120 Tagen (= 6 Monaten) besteht.
3. Menschen, die jetzt arbeitslos werden und einen ALG-I-Anspruch von 12 Monaten haben, erreichen noch den Stichtag 31.10.2011. Wer sich aber erst zum 15.11.2011 selbstständig machen will bzw. kann, der verfügt in aller Regel zum 15.11.2011 nicht mehr über den dann neuen Mindestanspruch von 6 Monaten bzw. 120 Tagen ALG-I-Anspruch! Jede/r, der jetzt arbeitslos wird muss bis zum 31.10.2011 gründen, ansonsten kann er keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.
4. Der Gründungszuschuss wird ab 1.11.2011 zu einer KANN-Leistung. Verbunden mit der Erwartung, dass hier richtig gespart werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsagenturen die mit dem Antrag verpflichtend einzureichenden Businesspläne genau prüfen werden. Das bedeutet das AUS für unprofessionelle oder stark standardisierte Businesspläne. In der Regel wird der Gang zum Unternehmensberater unabdingbar werden.
Es lohnt sich also, sich noch vor Ablauf des Stichdatums selbständig zu machen! Da der Businessplan zur Antragstellung bereits vorliegen muss müssen Gründer bei der Erstellung einen zeitlichen Vorlauf einkalkulieren! Kontakt zu qualifizierten Beratern kann kostenlos auf http://www.alg-zuschuss.de/gruendungszuschuss.html angefordert werden.
Leistungen unter www.alg-zuschuss.de oder telefonisch unter +49(0)3581.76 70 03
1777 Zeichen mit Leerzeichen