(firmenpresse) - Die Widerrufsbelehrungen, die von der Helaba Dublin im Zusammenhang mit der jeweiligen Fremdfinanzierung in Sachen der Medienfonds „MONTRANUS“ verwandt wurden, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies entschieden die Landgerichte Stuttgart und Potsdam. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Folge dieser unwirksamen Widerrufsbelehrung war, dass für den Anleger die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte, mit der weiteren Konsequenz, dass der Anleger die entsprechenden Willenserklärungen auch noch im Jahr 2010 wirksam widerrufen konnte.
„Die Frage um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträge beschäftigt die Instanzgerichte immer wieder. Der BGH hat jedoch strikte Vorgaben um den Inhalt einer Widerrufsbelehrung in verschiedenen Entscheidungen erteilt, so dass es sich bei einer fremdfinanzierten Beteiligung immer lohnt, die dort abgedruckten Widerrufsbelehrungen einer fachkundigen Überprüfung unterziehen zu lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
So musste zuletzt die Apo-Bank vor dem OLG Düsseldorf eine schwere Schlappe einstecken. Es geht dabei um verschiedene Rentenfonds der Clerical Medical Lebensversicherung, für die die Genossenschafsbank zusammen mit anderen Instituten warb und Kredite vergab.
Die Apo-Bank ließ in ihrer Widerrufsbelehrung nicht darauf hingeweisen, dass es sich bei der Finanzierung um ein sogenanntes Verbundgeschäft handelt, der Versicherungs- und der Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit bildeten. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf muss die Bank die Modelle rückabwickeln, was bedeutet, dass sie für das Darlehen die Rechte an der Versicherung erhält und den Kunden die bereits gezahlten Zinsen erstattet werden.
Der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann weiter: „Wir empfehlen eine fachkundige Überprüfung der Sach- und Rechtslage bei fremdfinanzierten Engagements, zumal wenn die finanzierte Beteiligung hinter den Erwartungen zurückbleibt“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen an.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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