(firmenpresse) - Das LG Passau hat den von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH vertretenen Anlegern gegen die dort beklagte Firma WachstumsWerte International AG vollständig Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil betrifft mehrere Depots der Fa. WWI International GbR, auf welche die Anleger bis zur Kündigung ihrer Beteiligungen eingezahlt hatten. Zur Zeichnung dieser Depots kam es, weil die für die Fa. WWI International GbR agierenden Berater den Anlegern die dieser Depoteröffnung spezifischen Risiken nicht erklärt hatten.
Der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann, welche dieses Urteil erstritten hatte:
„Immer wieder werden hoch spekulative Anlagen von den agierenden Beratern als absolut sicheres Engagements bezeichnet, es nicht selten vorkommt, dass diese Anlagen auch durch schriftliche Produktinformationen als sichere Geldanlagen beworben werden, obwohl der BGH unter einer „sicheren“ Geldanlage nur solche versteht, welchem ein Kapitalschutz immanent ist. Bei Depots der WWI GbR ist dies gerade nicht der Fall“.
Mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger richten sich bei einer Rückabwicklungsklage in der Regel darauf, dass der Anleger so gestellt wird, als hätte er die Anlage nicht gezeichnet. Das heißt, dass der Anleger das Anlageprodukt zurückgibt und im Gegenzug das von ihm eingezahlte Geld zurückerhält. Der geschädigte Kapitalanleger muss sich um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwalt sind nur für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um den geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit in einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine ganz wesentliche Rolle.
Betroffene Anleger können sich der vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „WWI“ anschließen.
Schicken Sie uns einfach eine Mail unter info(at)schutzverein.org oder melden Sie sich beim Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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