Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten!
(firmenpresse) - In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer
Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und
gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt
und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden.
In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und
klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber
Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen,
könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt,
vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die
zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von
Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der
schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen.
Deshalb fordern alle Opfer den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen
anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher
Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben
alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig.
Ausgangspunkt für die Gründung des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) waÂren
das Unrecht und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die Kindern und JugendÂlichen
vor allem in den 40er bis in die 70er Jahre in kirchlichen und staatlichen SäuglingsÂheimen,
in Kinderheimen, Erziehungsheimen und in Heimen für Kinder mit Behinderungen in der
BRD und der DDR widerfahren sind.
Die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder hat als ehemaliges Heimkind unterschiedliche
Heimformen durchlaufen. Die Mitgliederzahl liegt z.Z. bei ca. 550 – mit stark steigender
Tendenz. Der VEH e.V. ist nach den Iren der international größte Zusammenschluss eheÂ
maliger Heimkinder und die Mitglieder leben über die ganze Bundesrepublik verstreut, in fast
allen europäischen Ländern, den USA und Australien.
Der Verein wurde am 14. Oktober 2004 in Idstein am Taunus gegründet und ist in Aachen im
das Vereinsregister eingetragen. Im Verein sind vor allem Menschen organisiert, die in der
Zeit von 1945 bis 1985 in Heimen gelebt haben.
Der VEH e.V. möchte allen ehemaligen Heimkindern eine Plattform bieten, um mit ihren AnÂ
liegen an die Öffentlichkeit zu treten.
Dirk Friedrich
Hauptstr. 98
63110 Rodgau
Tel.: 06106/15379
E-Mail: freid749(at)aol.com