(ots) - Die Einführung eines Freibetrags bis zu einer
Milliarde Euro bei der Bankenabgabe ist zulässig. Zu diesem Ergebnis
kommt der Münsteraner Steuerrechtler Professor Dieter Birk in einer
gutachterlichen Stellungnahme. Diese ist von besonderer Aktualität,
da am kommenden Freitag der Bundesrat über die Bankenabgabe
entscheiden wird. Birk führt aus, dass Festlegung und Höhe eines
Freibetrags bei der Bankenabgabe grundsätzlich im Ermessen des
Gesetz- und Verordnungsgebers stehen. Er erklärt in seinem Gutachten
ausdrücklich, dass eine Freibetragsregelung verfassungsrechtlich
zulässig ist. Damit stützt der Experte für Finanzverfassungsrecht die
Forderung nach einem säulenübergreifenden Freibetrag bei der
Bankenabgabe.
Der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, Stephan Götzl,
sieht sich damit bestätigt: "Das Gutachten zeigt eindeutig, dass
unsere Forderung eines Freibetrags von 500 Millionen Euro auf die
Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe berechtigt ist." Der
Verbandspräsident fordert deshalb, dass die Argumentation von Birk in
den laufenden Verhandlungen zwischen Ländern und Bund
Berücksichtigung findet. Götzl: "Wir erwarten, dass insbesondere der
Bundesfinanzminister seine diskriminierende Position gegenüber
kleinen Banken aufgibt und sich der Empfehlung der Länder
anschließt." Die Vertreter der Bundesländer hatten sich im
Finanzausschuss des Bundesrats im Juni bereits mehrheitlich auf einen
Freibetrag von 500 Millionen Euro verständigt.
Das Gutachten von Professor Dieter Birk finden Sie unter folgendem
Link: www.gv-bayern.de/gutachten
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach
1.162 genossenschaftliche Unternehmen mit etwa 2,7 Millionen
Mitgliedern. Dazu zählen 300 bayerische Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie 862 ländliche und gewerbliche
Genossenschaften. (Stand 01.01.2011)
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