PresseKat - ERGO Verbrauchertipps"Sommer in Terrassien"

ERGO Verbrauchertipps"Sommer in Terrassien"

ID: 440170

Wohnen&Garten

(firmenpresse) - Zu Hause ist's am schönsten

Immer mehr Deutsche verbringen ihren wohlverdienten Urlaub im eigenen Land. Nicht nur Ostsee, Allgäu und Sylt locken Erholungsbedürftige an; auch der viel zitierte "Urlaub auf Balkonien" wird durch Grillpartys und Ausflüge ins Schwimmbad oder an den Badesee zum Erlebnis für die ganze Familie. Wenn kein Unglück passiert - denn Unfälle kennen keinen Urlaub, und etwa 70 Prozent von ihnen geschehen in der Freizeit. Während die meisten noch glimpflich ausgehen, können ein Sturz auf rutschigen Fliesen im Schwimmbad oder eine Verbrennung beim Grillen langwierige Folgen haben. Im schlimmsten Fall erleiden Verunfallte dauerhafte Behinderungen und können berufsunfähig werden. Das Fatale dabei: "Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren", erklären die Experten von ERGO und fahren fort: "Wer dann verunfallt, kann möglicherweise nicht mehr für seinen Lebensunterhalt aufkommen, und auch die Unfallfolgekosten können horrend sein." Glück im Unglück haben dagegen Verbraucher, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Sie erhalten bei einer dauerhaften Leistungseinschränkung eine Kapitalauszahlung oder eine monatliche Unfall-Rente. So können Mehrkosten ausgeglichen werden, wie der behindertengerechte Umbau von Auto und Wohnung oder der Umzug in eine neue, barrierefreie Bleibe. Und sogar bei alltäglichen Dingen wie einkaufen, putzen, waschen oder bei notwendigen Fahrten zum Arzt, zum Physiotherapeuten oder zur Arbeit kann die Versicherung vieles erleichtern. Denn mit den sogenannten Assistance-Leistungen lassen sich auch die kleineren und größeren Alltagshürden in der Genesungsphase meistern.

Quelle: ERGO


Wenn der Funke überspringt

Nicht nur Personen, auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände können schnell einem Unglück zum Opfer fallen: Springt auf der Grillparty ein Funke auf die Markise oder die Polster des Gartenmobiliars über, steht die Terrasse schnell in Flammen. "Nach dem ersten Schreck ist man als Betroffener natürlich froh, selbst unversehrt zu sein. Doch auch Sachschäden sind ärgerlich und können den Eigentümer teuer zu stehen kommen. Müssen Einrichtungsgegenstände und Gartenmöbel neu angeschafft werden, kann sich die Investition rasch auf ein kleines Vermögen summieren", wissen die ERGO Schadenexperten. Schützen können Verbraucher ihr Eigentum mit einer Hausratversicherung: "Sie sichert alle beweglichen Gegenstände ab, die sich im Haushalt befinden. Dazu zählen in der Regel auch Gegenstände auf dem Balkon, der Terrasse, in der Garage und in Gemeinschaftsräumen", so die Experten. Mit einer Hausratpolice sind Sonnenschirm, Liegestuhl und Co. nicht nur geschützt, wenn sie Feuer oder Leitungswasser zum Opfer fallen; auch bei Vandalismus nach einem Einbruch übernimmt der Versicherer den entstandenen Schaden. Sollte die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar sein, werden anteilig sogar die Kosten für ein Hotel übernommen. Wichtiger Tipp der ERGO Schadenexperten: "Verbraucher sollten die Versicherungssumme ihrer Hausratversicherung regelmäßig überprüfen. Viele schätzen den Wert ihrer Einrichtungsgegenstände falsch ein oder kaufen sich teure Möbel dazu. Dann sollten sie die Versicherungssumme anpassen, um bei einem Schaden auch den vollen Wert ersetzt zu bekommen. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Wohnraum sollten Verbraucher mindestens 650 Euro Versicherungssumme ansetzen."





Quelle: ERGO


Aufsicht ist kein Kinderspiel

Kindern machen Grillpartys im eigenen Garten und Besuche im Schwimmbad erst so richtig Spaß, wenn auch ihre Freunde dabei sind. Aber wo die Rasselbande ausgelassen herumtollt, geht schnell einmal etwas zu Bruch. Wer bezahlt dann für das Fenster des Nachbarn, wenn davon nach dem verunglückten Schuss eines Nachwuchskickers nur noch ein Scherbenhaufen übrig ist? "Eltern, die fremde Kinder zu einer Feier einladen oder mit ihnen einen Ausflug machen, übernehmen für diese die Aufsichtspflicht", wissen die ERGO Experten. Verletzen sie diese, sind sie für Schäden verantwortlich, die die Kinder verursachen. Und dann kann es richtig teuer werden: "Man stelle sich nur vor, die Kinder rennen unbeaufsichtigt auf die Straße, zwingen ein vorbeifahrendes Auto zur Vollbremsung und verursachen einen Auffahrunfall. So ein Schaden kann schnell in die Tausende gehen." Dann ist Vorsorge mehr als die halbe Miete: Haben die Eltern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist darin nicht nur der eigene Nachwuchs mitversichert; auch Schäden, die ihre Spielkameraden anrichten, sind abgedeckt. Die Versicherung kommt dann für alles auf, was die kleinen Racker an fremdem Eigentum beschädigen.

Quelle: ERGO


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.07.2011 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
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