(firmenpresse) - Die Klagen wegen angeblicher Falschberatung beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten nehmen kein Ende. Viele Anleger nutzen die im Sommer 2011 ablaufende Frist, um ihre Schadensersatzansprüche gegen ihr beratendes Kreditinstitut geltend zu machen.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
„Spätestens Mitte 2008 war das in concreto bestehende Emittentenrisiko der weitestgehend vermögenslosen Lehman-Brothers Treasury Company mit Sitz in den Niederlanden bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, demzufolge seit Mitte 2008 die agierenden Banken Anleger darauf hinweisen hätten müssen, dass ein Lehman-Zertifikat keine „sichere“ bzw. risikominimierte Anlageform darstellt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche indes auch darauf hinweist, dass die Erfolgsaussichten bei einem Klageverfahren sich ganz wesentlich um die individuelle Beratung des einzelnen Anlegers, seinen Anlagezielen und seinen individuellen wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen bestimmen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. begrüßt zwar die Intention eines Hamburger Rechtsanwaltes um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht im Zuge einer sogenannten „Sammelklage“; dennoch gilt es im Einzelfall für den Anleger darzustellen, inwieweit die Empfehlung zum Erwerb eines Lehman-Zertifikates sowohl anlage- als auch anlegergerecht war, bei sicherheitsorientiertem Anlageziel der Erwerb eines Lehman-Zertifikates ab März 2008 eine riskante Geldanlage war, welches bei konservativen Anlageziel keiner vernünftigen Risikostreuung entsprach.
Soweit Lehman-Zertifikate ab Juni 2008 erworben wurde ist auch zu prüfen, inwieweit die ersten Warnsignale für die Krise der Lehman-Brothers Investmentbank bei Erwerb erklärt wurden.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter: „Jeder Anleger, der seine Rechte wahren möchte, sollte unbedingt die drohende Verjährung seiner Ansprüche beachten. Die Verjährung tritt regelmäßig in einer Frist von drei Jahren ab dem Tag der zum Abschluss des Geschäfts führenden Beratung ein. Bis dahin müssen verjährungshemmende Maßnahmen geltend gemacht werden, um die Hemmung der laufenden Verjährungsfrist zu bewirken“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org