PresseKat - Medico Immobilienfonds – Zum 01.01.2012 droht möglicherweise die Verjährung der Ansprüche gegen

Medico Immobilienfonds – Zum 01.01.2012 droht möglicherweise die Verjährung der Ansprüche gegen die Anlagevertreiber

ID: 444172

(firmenpresse) - Ende letzten Jahres wurden Gesellschafter der Medico Fonds 31 und 33 aufgefordert, sich an einem als alternativlos dargestellten Sanierungskonzept finanziell zu beteiligen. Bis dato steht nicht fest, ob die Sanierung wirklich klappt.

„Vermittelt wurden die Kapitalanlageprodukte unter der Bezeichnung „Medico Immobilienfonds“ durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank AG sowie die Bonfinanz AG“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass in den bislang dem Schutzverein für Recht der Bankkunden e.V. bekannt gewordenen Fälle die tatsächlich vorhandenen Risiken und Eigenschaften dieser Beteiligungsform nicht erklärt wurden, meistens den Anlegern vor Zeichnung nicht einmal das Fondsprospekt zur Verfügung gestellt wurde.

So waren die wenigsten Kommanditisten um die sogenannte „Nachhaftung“, also die Gefahr aufgrund unberechtigter Ausschüttungen Rückzahlungen an den Fonds leisten zu müssen, vor Zeichnung informiert. Aktuell droht auch den Anlegern des Medico Fonds Nr. 32 die „Wahl“, entweder sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen oder Ausschüttungen in Höhe von ca. 42% der nominalen Einlage zurückzuzahlen.

Bettina Wittmann von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern neben der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Situation auch eine fachkundige Beratung zur Frage, wie betroffenen Anlegern diese Beteiligungsform erklärt wurde, insbesondere ob sie vollständig und richtig über tatsächlich vorhandenen Risiken und Eigenschaften der Beteiligung aufgeklärt wurden.

„In der Entscheidung vom 08.12.2010 hat das OLG Frankfurt a. Main festgehalten, dass auch erfahrene Anleger über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden müssen. Es gäbe keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Frage der Sicherheit einer Kapitalanlage für einen erfahrenen Anleger, der steuersparende Effekte erzielen will, ohne Bedeutung ist“.





Nach Einschätzung des Vorstands des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. bestehen grundsätzlich Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage, sich von dem Engagement zu lösen, wenn die Apo-Bank diese Beteiligungsform vertrieben hat. Mit Beschluss von 09.03.2011 hat der BGH unter anderem festgestellt, dass die Angaben im Emissionsprospekt um die grundsätzliche Eigenkapitalbeschaffungskosten dann nicht ausreichend sind, wenn die beratende Bank als Empfängerin nicht genannt ist.

Da zum 01.01.2012 die Verjährung der Ansprüche gegen die verantwortliche Anlageberaterin bei Zeichnung vor dem 01.01.2002 droht, ist betroffenen Anlegern eine fachkundige Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche anzuraten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org oder unter info(at)schutzverein.org.

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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 20.07.2011 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

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Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.07.2011

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