PresseKat - ApolloMedia – Anleger sollten handeln

ApolloMedia – Anleger sollten handeln

ID: 449615

(firmenpresse) - Anleger der Apollo Medien- und Filmfonds müssen derzeit nach dem letzten Bericht der Geschäftsführung zur Kenntnis nehmen, dass ein Großteil des gezeichneten Kapitals verloren ist. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

„Aktuell wurde die Schlusszahlung der Apollo Medienfonds, Filmfonds mitgeteilt. Hiermit werden nunmehr die Anleger darüber in Kenntnis gesetzt, dass das eingesetzte Kapital größtenteils – trotz möglicher Steuervorteile – verloren ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche alle Anleger, die diese wie auch mögliche weitere Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, auf verjährungsrechtliche Problematiken zum Jahresende hinweist, wenn die Geltendmachung schadensersatzrechtlicher Ansprüche im Raum steht.

„Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für sogenannte „Altfälle“ normiert. Als „Altfall“ gelten Beteiligungen, welche vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden. Hierfür endet die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche spätestens zum 31.12.2011. Diese Verjährungsfrist kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern demzufolge eine rasche Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen bei fehlgeschlagenen Investitionen.

„Dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ist bekannt, dass nicht nur in Sachen Apollo Medienfonds, sondern bei vielen Fondsbeteiligungen die agierenden Bankberater nicht auf die an die Bank geflossenen Rückvergütungen hingewiesen haben, welche indes nach der Rückvergütungsrechtsprechung des BGH dann aufzuklären sind, wenn die Anleger ihrerseits ein Agio von 5% an die Fondsgesellschaft bezahlt hatten und die Bank von der Fondsgesellschaft quasi hinter dem Rücken des Anlegers ihrerseits eine weitere Provision erhält, welche im Fondsprospekt nicht offengelegt ist“.





Weitere Informationen hierzu unter info(at)schutzverein.org.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



drucken  als PDF  an Freund senden  Kommentar zur Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zum Whistleblower-Fall Nachträgliche Befristung von unbefristeten Arbeitsverträgen am Beispiel von Saisonarbeitskräften
Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 25.07.2011 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 449615
Anzahl Zeichen: 2159

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.07.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ApolloMedia – Anleger sollten handeln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.