(ots) - Die Bundesregierung plant, die Banken zu zwingen,
die Kirchensteuerpflicht jedes Kunden zu überprüfen und die Steuer
bei Finanzerträgen direkt abzuführen. Bislang übernehmen Banken die
Abführung der Kirchensteuer nur, wenn der Kunde ihnen seine
Abgabepflicht gemeldet hat. Möchte ein Kunde seine
Kirchensteuerpflicht der Bank nicht mitteilen, muss er die Steuer im
Rahmen seiner Einkommensteuererklärung abführen. Mit der angestrebten
Neuregelung soll dieses Wahlrecht nicht mehr bestehen.
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz würde die
informationelle Selbstbestimmung der Bürger erheblich
beeinträchtigen. Denn die Banken wären gezwungen, die
Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern
abzufragen. Stephan Götzl, Präsident der bayerischen Volksbanken und
Raiffeisenbanken, wehrt sich dagegen, dass Banken künftig zu
Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben werden: "Es ist nicht
akzeptabel, dass Banken in Zukunft mit der Kirchensteuerpflicht Daten
erheben müssen, die der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seinem
Kreditinstitut nicht mitteilen möchte." Ganz abgesehen davon, so der
Verbandspräsident, dass den Kreditinstituten durch die obligatorische
jährliche Überprüfung der Kirchensteuerpflicht jedes Kunden hohe
Kosten entstünden.
Es ist vorgesehen, dass der Deutsche Bundestag die Neuregelung
Ende Oktober beschließt, damit die gesetzlichen Änderungen zum
Jahreswechsel in Kraft treten können.
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach
1.162 genossenschaftliche Unternehmen mit etwa 2,7 Millionen
Mitgliedern. Dazu zählen 300 bayerische Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie 862 ländliche und gewerbliche
Genossenschaften. (Stand 01.01.2011)
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