(firmenpresse) - Anleger der in Schwierigkeiten geratenen Albis Capital AG & Co. KG sollten kompetent prüfen lassen, inwieweit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen bzw. die jeweils agierenden Anlageberater in Betracht kommen.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
„Besonders beunruhigt sind Anleger, deren Einlage gemäß Beteiligungsvertrag wieder angelegt werden sollte, diese Anleger sich derzeit auch mit der dieser Fondsbeteiligung immanenten Gefahr auseinandersetzen müssen, im Falle der Insolvenz gegebenenfalls die gezeichnete Anlagesumme nochmals in die KG zu investieren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. welche auch berichtet, dass deren Vertrauensanwälte bereits mit der Durchsetzung von nach Aussage der geschädigten Anleger diesen zustehenden Schadensersatzansprüchen beauftragt sind.
Tatsächlich ist nach Auffassung der auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisierten Rechtsanwälte der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft, ist insbesondere die Gefahr der sogenannten „Nachhaftung“, also der Haftung des Anlegers für Entnahmen, nicht ausdrücklich geregelt. So heißt es im Emissionsprospekt für Zeichnungen bis zum 30.06.2005 um die Beurteilung der mit den wesentlichen Risiken verbundenen Chancen: „Bei Einmalanlegern, die in der Beitrittserklärung die Wiederanlage ihrer Auszahlungen vereinbart haben, ist die Wiederanlageverpflichtung auf die Höhe der tatsächlich erhaltenen Auszahlung begrenzt. Eine Nachschusspflicht, das heißt Zahlungen über die gezeichnete Einlage inklusive Agio hinaus, besteht für die Anleger nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander, soweit sich nicht aus den nicht abdingbaren §§ 171 ff HGB etwas anders ergibt“.
Nach Auffassung des Vorstands des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. ist dieser Passus insoweit nicht eindeutig, als dass nicht geklärt ist, was unter Zahlungen für die gezeichnete Einlage inklusive Agio zu verstehen ist. Frau Bettina Wittmann empfiehlt demzufolge betroffenen Anleger, sich gegebenenfalls durch einen auf dem Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts beraten zu lassen, inwieweit möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung hierdurch in Betracht kommen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht betroffenen Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen.
Weitere Informationen unter www.schutzverein.org oder unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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