Wer eine Abmahnung erhält muss schnell tätig werden. Kurze Fristen von 7 Tagen sind üblich. Wer diese verstreichen lässt muss mit hohen Kosten rechnen
(firmenpresse) - Immer mehr Menschen erhalten Abmahnungen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Betroffen sind sowohl private Personen, zum Beispiel im Bereich des Filesharings, als auch gewerbliche Personen. Im Gewerblichen Bereich sind die Abmahnungen meist wettbewerbsrechtlich oder markenrechtlich begründet.
Was tun? Die frage stellt sich sowohl der private als auch der gewerbliche Empfänger einer Abmahnung. Nicht zu reagieren und zu hoffen, dass die Sache im Sande verläuft ist die denkbar schlechteste Variante. Die Abmahnende wird gerichtliche Schritte einleiten, in der Regel handelt es sich dann um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Hier wird ohne mündliche Verhandlung entschieden - die Kosten werden ebenfalls dem abgemahnten auferlegt.
Das richtige Vorgehen lautet also wie folgt:
1. wurde der Verstoß tatsächlich begangen? Auch wenn diese Frage verneint wird, muss reagiert werden. Wichtig ist, dass auch derjenige für einen illegalien Download (Filesharing) verantwortlich ist, der sein W-Lan nicht geschützt hat.
2. Was verlangt der Abmahner? Zu prüfen ist die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf ihren genauen Wortlaut. Oftmals wird versucht einen weiteren Anspruch zu begründen, als tatsächlich vorhanden. Wer zu schnell unterschreibt läuft Gefahr, dass er einen Vertrag eingeht der ihn stärker eisnchränkt als dies gesetzlich der Fall gewesen wäre
3. Welche Kosten werden verlangt? Können danach noch weitere Kosten vom Abmahner geltend gemacht werden?
4. Wer ist der Abmahner?
Dies ist nur eine kurze Ãœbersicht der relevanten Aspekte. Die Rechtsprechung hat oft genug klargestellt: wer nicht reagiert, verliert.