(firmenpresse) - Am 08.09.2010 wurde vom AG Tostedt (Az.: 28 IN 110/11) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „List“ GmbH & Co. KG angeordnet.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Damit hat es nach dem Schiffsfonds Marnavi Splendor des Anbieters KGAL bei dem 330 Anleger rund EUR 11,0 Mio. investiert haben, wieder einen Schiffsfonds erwischt.
Hintergrund des aktuellen Insolvenzantrages war Presseberichten zufolge der Umstand, dass die finanzierende Bank ihre Zustimmung zum aktuellen Chartervertrag der MS List verweigert hatte. Auch in Sachen „Marnavi Splendor“ konnten die schiffsfinanzierenden Banken Sanierungskonzepte nicht länger mittragen und wollten durch den Verkauf wenigstens das Eigenkapital retten.
„Die Gelder der Anleger interessieren die Banken dabei nicht; für diese hat sich aber letztendlich ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals realisiert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auch darauf hinweist, dass Kapitalanleger durch mögliche Sanierungskonzepte grundsätzlich von der wirtschaftlichen Schieflage Kenntnis erlangen konnten, so dass bei Schiffsfonds, bei denen im Jahr 2008 Sanierungskonzepte aufgestellt wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren, vertreibenden Banken bzw. Drittvermittler aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung zum 31.12.2011 zu verjähren drohen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt insofern, dass sich betroffene Anleger kurzfristig hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen beraten lassen sollten.
Hierzu ermöglicht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Ansprüche gegen die Verantwortlichen.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„Oftmals ist festzustellen, dass eine Beratung schon nicht objektgerecht war, wenn nämlich die einer Unternehmensbeteiligung spezifischen Risiken einem Anleger nicht erklärt werden oder wenn Bankberater über offenlegungspflichtige Provisionen die Anleger nicht aufklären. Gerade bei Engagements, welche in die finanzielle Schieflage geraten sind, fühlen sich Kunden schlecht beraten, sich diese dann die Frage stellen müssen, inwieweit Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können“.
Für betroffene Anleger, welche ihre Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, ist grundsätzlich auch wichtig zu wissen, dass Schadensersatzansprüche aus diesen Beteiligungen kenntnisunabhängig absolut zum 31.12.2011 verjähren werden.
Auch hierzu kann Ihnen der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info(at)schutzverein.org jederzeit weitere Informationen zuteil lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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