(firmenpresse) - Offene Immobilienfonds galten einst als „Garantiefonds“, welche von Banken und Sparkassen als einträgliche und sichere Geldanlage zur Zeichnung empfohlen wurden.
Um die tatsächlich einer offenen Immobilienfonds-Beteiligung immanenten Risiken wurden die wenigsten Anleger anlässlich der Zeichnung informiert.
„Tatsächlich wurden Beteiligungen an offenen Immobilienfonds als so sicher wie Festgelder von den agierenden Banken zur Zeichnung empfohlen, über die jederzeit mögliche Schließung des Fonds und der dann folgenden Unverkäuflichkeit der Anteile die wenigsten Kunden unterrichtet wurden. Dass Fonds, die geschlossen werden mussten, bei ihrer Wiedereröffnung oder gar Abwicklung meist hohe Kursverluste erleiden, wurde überhaupt nicht thematisiert, da diese spezifischen Risken vielen Vermittlern und Beratern undenkbar erschienen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. So ist die Rücknahme für den hauptsächlich über die Dresdner Bank AG/Allianz Bank AG vertriebenen offene Immobilienfonds „DEGI International“ aktuell bis zum 16.11.2011 ausgesetzt, Anteilseigner ihre Fondsanteile nur an der Börse verkaufen können.
„Außergerichtlich lassen die vertreibenden Banken indes jegliche Schadensersatzansprüche zurückweisen, soll nach dortiger Rechtsauffassung die erfolgte Beratung sowohl anleger- und objektgerecht gewesen sein“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche in einem von ihr selbst als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Rechtsstreit berichtet, dass die dortige Bank den Anteilseignern zum Ausgleich der bis jetzt eingetretenen Kursverlust eine Fremdfinanzierung zu angeblich günstigeren Konditionen angeboten wurden, um einen finanziellen Engpass auszugleichen. Dieser finanzieller Engpass ist indes nur dadurch entstanden, weil den Anlegern eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds als jederzeit veräußerbar zur Zeichnung empfohlen wurde.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„So wurde auch über die Provisionen der Banken und Sparkassen in Beratungsgespräch nicht informiert, ein Kreditinstitut aber verpflichtet ist, über erhaltene kick-backs (Rückvergütungen, Provisionen) ungefragt sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach aufzuklären, wenn sich entsprechendes nicht aus einem rechtzeitig erlassenen Emissionsprospekt ergibt.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern an, sich weiters zu informieren, verjähren viele Ansprüche zum 31.12.2011, eine laufende Verjährung nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden kann.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org