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"Report Mainz", heute, 11. Oktober 2011, 21.45 Uhr im Ersten
Grüne Bundestagsfraktion will Verbot halbautomatischer kriegswaffenähnlicher Gewehre für Sportschützen und Jäger

ID: 497173

(ots) - Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
will so genannte halbautomatische kriegswaffenähnliche Schusswaffen
für Sportschützen und Jäger verbieten. Das geht aus einem
Gesetzentwurf hervor, der dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" des
Südwestrundfunks exklusiv vorliegt. Hintergrund ist demnach unter
anderem der Massenmord auf der Insel Utoya in Norwegen im Sommer
2011, bei dem der Attentäter Anders Breivik eine solche Waffe benutzt
hat. In dem Entwurf, der noch in diesem Herbst in den Bundestag
eingebracht werden soll, heißt es, bei den Waffen gehe es in erster
Linie um eine schnelle Schussfolge. Sie seien weder für den Einsatz
bei seriösen Sportschützen noch bei seriösen Jägern erforderlich. Im
Interview mit "Report Mainz" sagte Wolfgang Wieland, innenpolitischer
Sprecher der Grünen: "Das zielt auf eine spezielle Klientel von
Menschen, die mit solch einer Waffe einfach Machtgefühle haben
wollen, die tatsächlich einen, wenn sie mich fragen, Defekt in ihrem
Ego haben." Auch die "Gewerkschaft der Polizei" und der "Bund
deutscher Kriminalbeamter" sprechen sich für ein entsprechendes
Verbot aus.

Nach Recherchen von "Report Mainz" verkauft in Deutschland etwa
der renommierte Ausstatter für Jäger und Sportschützen, "Frankonia",
solche kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre. Bei den Waffen,
die im Katalog und auf der Website der Firma angeboten werden,
handelt es sich um Modelle wie das MR 223/308 von Heckler & Koch,
dessen Technik für "militärische Einsatzzwecke" entwickelt wurde. Dem
Aussehen nach erinnert es an ein Sturmgewehr. Durch seine
Halbautomatik erzielt das Gewehr zudem eine schnelle Schussfolge.
"Frankonia", eine Tochterfirma des Otto-Konzerns, bietet für die
Waffe Magazine für bis zu 30 Schuss an. Jäger und auch viele
Sportschützen können solche Waffen legal kaufen. Das Unternehmen




rechtfertigt das Angebot in einer schriftlichen Stellungnahme: "Wir
statten (...) Schützen mit ihrem Sportgerät aus. Dabei halten wir uns
selbstverständlich an die waffenrechtlichen Bestimmungen."

Insider schätzen, dass pro Jahr bis zu 6000 dieser Waffen verkauft
werden. Möglich ist dies seit der Neuregelung des Waffenrechts Anfang
der 2000er Jahre. So dürfen Sportschützen laut § 6 der Allgemeinen
Waffengesetz-Verordnung zwar eigentlich nicht mit halbautomatischen
Gewehren schießen, die den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen.
Das Gesetz lässt aber Ausnahmen zu. Eines der Kriterien dabei ist,
dass bei der Waffe "die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt". Auf
Grundlage dieser Regelung hat das Bundeskriminalamt als zuständige
Behörde nach Recherchen von "Report Mainz" inzwischen mehr als 50
solcher Waffenmodelle für den Einsatz im Schießsport genehmigt.

Wolfgang Wieland von den Grünen räumte gegenüber "Report Mainz"
einen politischen Fehler der damaligen rot-grünen Bundesregierung
ein: "Man hat offenbar nicht geahnt, dass es einen solchen Markt für
kriegswaffenähnliche Waffen gäbe. Man hat eher an Sammler gedacht,
die damit ihre Sammlungen komplettieren wollen, und kam wohl nicht
auf die Idee, dass nun auch Sportschützen und deren Verbände
behaupten: Diese Waffen sind gut, wir brauchen sie, wir wollen sie."

Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard
Witthaut, fordert ein Verbot solcher Waffen für private Besitzer:
"Diese Waffen haben nicht nur die Ähnlichkeit zu Kriegswaffen,
sondern sie sind ja auch in der Lage sehr schnell zu schießen und
sind deshalb in einer solchen Situation eine Gefahr und solche
Gefahren müssen in unserer Gesellschaft nicht unbedingt produziert
werden. Und deshalb bin ich gegen diese Waffen." Ähnlich äußerte sich
Bernd Carstensen, stellv. Bundesvorsitzender des "Bundes deutscher
Kriminalbeamter".

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.


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Datum: 11.10.2011 - 13:48 Uhr
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