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Mögliche Vollstreckungsaktivitäten in Sachen „eBANK24 Corporation“ – Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen

ID: 499787

(firmenpresse) - Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19.05.2010 der eBANK24 Corporation das Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Einlagengeschäftes sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienstleistungen mit Untersagungsverfügung und Abwicklungsanordnung untersagt hatte, weil die eBANK24 Corporation lediglich über eine Bankerlaubnis der Komoren verfügt hatte, nimmt die Unsicherheit geschädigter Anleger um mögliche Rückforderungsbegehren der als sicher dargestellten Rückkaufverträge zu.

„Per Rückkaufvertrag (Kaufvertrag mit Rückkaufsrecht) sollten Anleger der eBANK24 Corporation Kapital zum Erwerb von Gold zur Verfügung stellen, nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Zeit sich hierdurch ein Mehrerlös von versprochenen 95,95% (!) für die Anleger ergeben sollte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zahlreiche geschädigte Anleger dieses Vertragskonstrukts betreut.

Oftmals stammte das zum Kauf eingesetzte Kapital aus kapitalgeschützten Engagements, die Anleger insoweit den jeweiligen Anlageberatern um die 1000%-ige Kapitalgarantie vertrauten.

„Wenn nunmehr durch eine Detektei versucht werden soll, Vollstreckungsmaßnahmen in Neuseeland oder Australien zu koordinieren, so ist dies begrüßenswert, wenn die eigentlich Verantwortlich hierdurch zur Rechenschaft gezogen werden können. Wenn allerdings die agierenden Anlageberater mit dieser Option zwecks Rückzahlung des eingesetzten Kapitals werben, so ist dies insoweit bedenklich, als dass hier die Verantwortlichkeit auch und gerade beim jeweiligen Anlageberater liegt, welcher möglicherweise in einem Beratungsgespräch diesen „Rückkaufsvertrag“ als „bombensicheres Engagement“ angedient hatte“, so Bettina Wittmann weiter.

Betroffen sind die Grundsätze der vorsätzlich falschen Anlageberatung, der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann, welche weiters berichtet, dass auch noch nach Mai 2010, also nach Untersagungsverfügung der BaFin, dieses Anlagemodell als 100% sicher verkauft wurde.





Betroffenen Anleger sei demzufolge fachkundiger Rat durch auf das Spezialgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisierte Rechtsanwälte empfohlen, der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. für weitere Informationen unter dem Stichwort „eBANK24 Corporation“ jederzeit zur Verfügung steht.

Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.

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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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94036 Passau
Tel: 0851-9884011
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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 14.10.2011 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.10.2011

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