(firmenpresse) - Unternehmer müssen in der Regel hohe Investitionskosten und laufende Kosten stemmen. Bei dem Versuch, scheinbar überflüssige Kosten zu vermeiden, werden leider oft hohe Folgekosten verursacht. Gerade die Eintragung des Unternehmenslogos als Marke wird von vielen Unternehmern auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder es wird ganz darauf verzichtet. Wir haben Rechtsanwältin Mahmoudi gefragt, welche Gefahren aus ihrer Sicht bestehen, wenn ein Unternehmen seine Marken nicht schützt.
„Ist es einem Unternehmen gelungen, Marktpräsenz zu etablieren und ein positives Image aufzubauen, kann es sehr teuer werden, wenn ein Dritter das Unternehmenslogo für sich eintragen lässt. Unter Umständen und je nach konkreter Ausgestaltung des Logos kann der Unternehmer sich mit Hilfe seines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts gegen die Eintragung wehren.“
Die kurzfristige Einsparung der Anmeldekosten, birgt für Unternehmen ebenso wie für Freiberufler ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Risiko. Das Unternehmen wird sich schon aus Marketinggesichtspunkten mit dem immer gleichen Logo auf Geschäftsbriefen, Website, Visitenkarten, aber auch auf den Verpackungen von Waren und dem Informationsmaterial für seine Dienstleistungen präsentieren. Dieses Vorgehen führt zu einer besseren Wahrnehmbarkeit am Markt und erzielt einen Wiedererkennungswert bei den Kunden.
Rechtsanwältin Mahmoudi erklärte, dass der Unternehmer im schlimmsten Fall damit rechnen muss, nicht nur die bereits produzierten und bezahlten Unterlagen einstampfen zu müssen, sondern darüber hinaus einen immensen Imageverlust zu erleiden. „Wenn das Unternehmen gezwungen wird, ein neues Logo einzuführen, wird es entweder viel Geld in eine Werbekampagne investieren müssen, mit der dieser Schritt der Öffentlichkeit vermittelt wird. Andernfalls wird die bereits erzielte Bekanntheit extrem verringert, weil die Kunden die Waren nicht mehr als von dem bewährten Unternehmen stammend identifizieren können.“
Die Einsparung der Anmeldekosten kann das Unternehmen später teuer zu stehen kommen. Hinzu kommt, dass der Schutz einer Marke relativ geringe Kosten verursacht. Die Eintragung einer nationalen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann schon für eine Gebühr von 300 € erreicht werden. Darüber hinaus fallen ebenfalls überschaubare Anwaltskosten an. Rechtsanwältin Mahmoudi zeigte eine Möglichkeit auf, die Kostenfrage weiter zu entschärfen: „Wenn ein Unternehmer, etwa wegen der hohen Fixkosten bei der Gründung, zunächst die Eintragungsgebühr nicht aufbringen kann, lässt sich dieses Problem durch einen einfachen Trick lösen. Der Unternehmer muss die Gebühr bei dem DPMA nicht sofort bezahlen. Geht die Gebühr erst drei Monate nach der Anmeldung ein, so wirkt der Markenschutz bei einer späteren Eintragung gleichwohl auf den Tag der Anmeldung zurück.“
Die in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mahmoudi & Partner ist hoch spezialisiert und berät überregional zu allen Fragen im Kunstrecht.
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www.kunstrechtskanzlei.de
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