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HCI Shipping Select XXV – Der nächste Flop für Anleger

ID: 504713

(firmenpresse) - Nicht nur bei Schifffondsgesellschaften müssen betroffene Anleger feststellen, dass das Argument um die „wundersame Geldvermehrung“ nur heiße Luft war, wenn sie aktuell von ihrer Fondsgesellschaft darüber informiert werden, dass es keine Ausschüttungen mehr gibt – so geschehen aktuell bei der HCI Shipping Select XXV, welche ihre Anleger mit Rundschreiben vom 06.09.2011 zwar darüber informiert, dass bis Ende 2010 Ausschüttungen von insgesamt 18% geleistet wurden, angesichts der derzeit schwierigen Entwicklung aber keine Ausschüttungen mehr erfolgen können.

„Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hochgegangen, erzählen viele Berater den geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Hier müssen sich die Berater aber dann schon den Vorwurf – den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht – gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche es als das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger sieht, das investierte Kapital wieder zu beschaffen.

Was die Fondsgesellschaft deren besorgten Anlegern nämlich in ihrem Rundschreiben vom 06.09.2011 nicht mitteilt, ist die Tatsache, dass im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft der Insolvenzverwalter von den Anlegern die gezahlten Ausschüttungen zurückverlangen kann, in den wenigsten Fällen die Gefahr der sogenannten „Kommanditistenhaftung“, also die Haftung der Kommanditisten für geleistete Ausschüttungen gemäss § 172 IV HGB im Rahmen der Anlageberatung dargestellt wurde.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Wer als Anlagevermittler oder Anlageberater bei seinen Ausführungen zu den Risiken einer Vermögensanlage von den zumeist ausführlichen Darstellungen im Prospekt abweicht oder diese relativiert bzw. verharmlost, setzt sich Schadensersatzansprüchen des geschädigten Anlegers aus. Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist nach Ansicht des BGH kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert“.





Doch um einem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle. So drohen mögliche Schadensersatzansprüche aus sogenannten Altfällen, also aus Beteiligungen, welche vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, absolut kenntnisunabhängig zu verjähren, diese für alle Anleger wichtige Verjährung nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden kann.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet geschädigten Anlegern eine kostenfreie unverbindliche Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen an, gerade zum Jahresende es für jeden Anleger wichtig ist, individuell um mögliche Ersatzansprüche Bescheid zu wissen.

Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



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Datum: 21.10.2011 - 15:40 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Passau


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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.10.2011

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