(ots) - Am Donnerstag (20.10.2011) hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie beschlossen, auf deren
Grundlage Modellversuche zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
auf Altenpflege- und Krankenpflegekräfte durchgeführt werden können.
"Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung für die Pflege",
kommentiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Auch wenn mit der Richtlinie
zunächst nur Modellversuche durchgeführt werden können, ist das ein
bedeutendes Signal für die Pflegeeinrichtungen und deren
Pflegefachkräfte - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die
Kompetenzen der Pflege werden anerkannt und neue Möglichkeiten der
Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften werden geschaffen."
Seit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage für
die Richtlinie zum 1. Juli 2008 sind über drei Jahre vergangen. Im
Rahmen des Anhörungsverfahrens zu der Richtlinie hatte der bpa als
maßgeblicher Verband der Pflege Stellung genommen. Dabei wurde
insbesondere darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Spielraum zur
modellhaften Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an
Pflegefachkräfte genutzt werden muss. Bevor die Richtlinie in Kraft
tritt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei Monate Zeit
zur Prüfung.
"Jetzt wird das BMG prüfen, ob die Richtlinie den gesetzlichen
Auftrag tatsächlich erfüllt. Das Ministerium wird hoffentlich zügig
die Grundlage für eine baldige Umsetzung der Modellversuche schaffen,
damit Pflegeeinrichtungen mit ihren Fachkräften die Ärzte
unterstützen können und zusammen mit den Krankenkassen neue Wege der
Vernetzung und Verbesserung der Versorgung erproben können," so Bernd
Tews.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.:+49 (30) 30 87 88 60.