Morgen (4. November 2011) läuft die Übergangsfrist für die neue Widerrufsbelehrung ab.
(firmenpresse) - Bereits am 22.08.2011 haben wir auf die neue Widerrufsbelehrung, in unseren Artikel „Widerrufsbelehrung – Eine unendliche Geschichte“, hingewiesen. Morgen läuft die mit der Einführung der neuen Widerrufsbelehrung einhergehende Einführungsfrist ab.
Das hat zur Folge, dass Sie ab morgen (4. November 2011) nur noch die neue Regelung verwenden dürfen.
Geändert hat sich insbesondere die Umsetzung der Wertersatzvorschriften gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Sollten Sie die Widerrufsbelehrung auf Ihrer Webseite noch nicht geändert haben, begeben Sie sich mit Ablauf der Frist in eine Abmahnfalle.
Wir empfehlen Ihnen nach wie vor die Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung zum einen, um sich die Privilegierung durch die Musterwiderrufsbelehrung zu sichern, zum anderen, um auch Wertersatz und Rücksendekosten geltend machen zu können.
Wenn Sie Fragen bei der Aktualisierung Ihrer Widerrufsbelehrung haben, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen schnell und kompetent.
Ansprechpartner für dieses Thema sind:
Rechtsanwältin Claudia Martini und Rechtsanwältin Jenny Hubertus
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit langjähriger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.
In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 8 Anwälten sowie 10 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.
Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.
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