(firmenpresse) - Die Allianz Deutschland, seinerzeit Hauptvertriebspartner für den offenen Fonds DEGI International lässt derzeit ihren Kunden ein schriftliches Vergleichsangebot zukommen.
Hiernach bietet die Allianz Deutschland AG den Anlegern den Verkauf der Anteile zum Preis von EUR 42,48 (entspricht dem am 25.10.2011 festgestellten Rücknahmepreis) pro Anteil an.
Dieser Vorschlag ist bis zum 15.02.2012 befristet.
„Im Gegenzug verzichtet ein Anleger auf sämtliche Ersatzansprüche gegen die Allianz im Zusammenhang mit der Anlage an dem offenen Immobilienfonds „DEGI International“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main in einem von ihr als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Fall verweist.
Dort hat das Landgericht Frankfurt am Main grundsätzlich die Anwendbarkeit der sogenannten „kick-back-Rechtssprechung“ bejaht, dem dortigen Anleger indes kein Schadensersatz zugesprochen wurde, weil das Gericht davon ausging, die Höhe der Provision sei für den dort klagenden Anleger „egal“ gewesen.
Die Frage der sogenannten „Kausalität“ ist indes einzelfallbezogen zu prüfen.
Bei Annahme dieses Vergleichsangebotes kann ein Anleger auch keinerlei „entgangenen Gewinn“ mehr von der Vertriebspartnerin verlangen, grundsätzlich ein Anteil an einem offenen Immobilienfonds Anlegern der Risikoklasse 1 zur Zeichnung angedient wurde, welche höchstens Erfahrungen mit festverzinslichen Wertpapieren hatten.
Diese Anleger könnten bei gerichtlicher Geltendmachung sodann auch einen Zinsschaden geltend machen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern demzufolge eine fachkundige Beratung durch einen auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisierten Rechtsanwalts vor Annahme dieses Vergleichsvorschlages der Allianz Bank AG.
Hierzu kann auch der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gerne weitere Informationen zuteil lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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