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Europäisches Parlament fordert konsequentes Vorgehen gegen illegale
Glücksspielanbieter
DGAP-Media / 15.11.2011 / 15:59
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- Europäisches Parlament verabschiedet Resolution zum Online-Glücksspiel
- Abgeordnete erteilen den Forderungen der kommerziellen
Glücksspielindustrie eine klare Absage
- Mitgliedstaaten können weiterhin selbstüber ihre Glücksspielregelung
entscheiden
- Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Entschließung
München/Brüssel, 15. November 2011. Das Europäische Parlament hat heute
eine Resolution zum Online-Glücksspiel verabschiedet. 'Darin folgen die
Parlamentarier ihrer bisherigen Linie. Es soll auch weiterhin keine
europaweite Kommerzialisierung des Glücksspiels geben', kommentiert Erwin
Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer
des DLTB, die Entschließung. Vielmehr bleibe es den Mitgliedstaatenüberlassen zu entscheiden, wie sie Lotterien, Sportwetten und andere
Glücksspielarten regeln wollen.
'Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen
gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung
begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich. Nach wie vor sind kommerzielle
Anbieter ohne Erlaubnis in Deutschland tätig und unterlaufen mit ihren
aggressiven Spielformen den Spieler- und Jugendschutz. Sie sitzen in
Steueroasen wie Malta oder Gibraltar und zahlen hier keine Steuern oder
Abgaben. Damit gefährden sie auch die Förderung des Sports. Wir hoffen,
dass die jüngste Resolution einen Beitrag leistet, die illegalen
Aktivitäten einzudämmen', so Horak weiter.
Das Europäische Parlament hat dem Ansinnen der kommerziellen
Glücksspielindustrie, ein für die gesamte EU gültiges Lizenzierungssystem
einzuführen, eine klare Absage erteilt. Es sprach sich dafür aus, dass
Online-Glücksspielanbieter ihre Lizenz in den anderen Mitgliedsstaaten
verlieren sollten, selbst wenn sie nur das Recht eines einzelnen EU-Staates
missachten.
Weiterhin macht das Europäische Parlament in seiner Resolution deutlich,
dass es für den Bereich Glücksspiel keine Binnenmarktlösung anstrebt. Die
einzelnen Mitgliedstaaten dürfen selbst entscheiden, ob sie das Glücksspiel
im Modell des ausschließlich staatlichen Angebotes oder im Kommerzmodell
regeln wollen.
Eine gegenseitige Anerkennung von Lizenzen soll es auch weiterhin nicht
geben. Zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sollen die nationalen
Regulierungsbehörden auf möglichst viele verschiedene und effektive
Maßnahmen zurückgreifen können, darunter das Unterbinden von
Zahlungsströmen. Das Parlament bittet die EU-Kommission, in enger
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, gemeinsame Standards hierzu zu
entwickeln.
Kontakt:
Bernhard Brunner
Staatliche Lotterieverwaltung Bayern
Federführende Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 (0)89 286 55 395
Fax: +49 (0)89 286 55 18395
E-Mail: bernhard.brunner(at)lotto-bayern.de
Ende der Pressemitteilung
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15.11.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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