(firmenpresse) - Dass Presseberichten zufolge einem geschädigten Anleger der insolventen „Apollo Media GmbH & Co. Dritte Filmproduktion KG“ aktuell Schadensersatzansprüche zugesprochen wurden, dürfte mehreren geschädigten Anlegern dieses Medienfonds Hoffnung machen.
„Laut Mitteilung des BSZ e.V. konnte ein geschädigter Anleger in Sachen Apollo Media Dritte Filmproduktion KG Schadensersatz von seiner beratenden Sparkasse verlangen, weil diese ihn auf die von der Bank weiters generierten Rückvergütungen nicht hingewiesen hatte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Verein zudem mehrere geschädigte Anleger der Ersten bzw. Dritten Filmproduktion KG der Apollo Media betreut.
Nach der Rückvergütungsrechtsprechung des BGH ist ein beratendes Kreditinstitut verpflichtet, den Anleger darauf hinzuweisen, dass die Bank aus dem vom Anleger gezahlten Agio Provisionen hinter dem Rücken des Anlegers generiert, diese Zahlungen an das individuell beratende Kreditinstitut in den meisten Fällen nicht im Emissionsprospekt festgehalten sind, weshalb der agierende Berater der vertreibenden Bank verpflichtet gewesen wäre, seinen Kunden auf die weiters geflossenen Rückvergütungen hinzuweisen.
„Eine Aufklärung ist jedoch in den seltensten Fällen erfolgt, noch weit bis ins Jahr 2007 die agierenden Bankberater ihre Kunden nicht auf die weiters von der Bank generierten Rückvergütungen haben hinweisen lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche auch auf die aktuelle Verjährungsproblematik bei Zeichnung einer Beteiligung vor dem 01.01.2002 hinweist.
„Sowohl Beteiligungen am Apollo Medienfonds Erste Filmproduktion als auch Dritte Filmproduktion KG wurden zeitlich vor dem 01.01.2002 vertrieben, demzufolge zum Jahresende die absolute Verjährung droht. Diese drohende Verjährung kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden.
Hierzu kann der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. interessierten Anlegern gerne Informationen unter info(at)schutzverein.org zuteil lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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