(firmenpresse) - Die Flut der schlechten Botschaften um offene Immobilienfondsanteile reißt nicht ab. Nachdem laut aktuellen Presseberichten bis zum 15.10.2014 eine geordnete Abwicklung in Sachen „DEGI International“ stattfinden soll, wird nun auch der AXA Immobilienselect abgewickelt. Dieser Fonds hätte am 16.11.2010 wieder öffnen müssen. Am 19.10.2011 hat deren Fondsgeschäftsführung entschieden, den Fonds zu liquidieren.
„Betroffenen Anlegern ist grundsätzlich anzuraten, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank fachanwaltlich prüfen zu lassen, neben Hinweisen auf Verlustrisiken oder auf eine mögliche Schließung des Fonds ein Bankberater regelmässig auch über die an die beratenden Kreditinstitute fließenden Rückvergütungen aufklären muss. Es gilt die sogenannte kick-back-Rechtsprechung des BGH, wonach aufklärungspflichtige Rückvergütungen vom agierenden Anlageberater offen zu legen sind, wenn Teile der offen ausgewiesenen Verwaltungsvergütungen bzw. Ausgabeaufschläge hinter dem Rücken des Anlegers an die Bank zurückfließen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig darauf hinweist, dass gemäss § 37 a WpHG a.F. Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Wertpapierfalschberatung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren, grundsätzlich zur Wahrung der laufenden Verjährung verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten sind.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut.
Weitere Informationen hierzu unter www.schutzverein.org oder unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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