(ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert
den fehlenden politischen Willen zur Einigung auf ein Gesetz zur
steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. "Gestern
haben die Mitglieder des Vermittlungsausschusses ihre Sitzung
ergebnislos beendet. Damit hat der Ausschuss nur noch zwei mögliche
Treffen, um das dringend notwendige Gesetz zur Energie- und
CO2-Einsparung im Gebäudebestand zu retten", stellt
BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann fest. Die dauerhafte
Blockadehaltung von Bund und Ländern bedrohe nicht nur zunehmend die
Energiewende, sondern führe auch zu massiver Verunsicherung bei
tausenden von Handwerksbetrieben.
"Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, denen sich die
Politik angeblich immer besonders verpflichtet fühlt, werden durch
die seit Monaten andauernde Hängepartie im Stich gelassen", so
Klusmann.
Dabei lägen ausgereifte Alternativvorschläge für ein Gesetz zur
steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen längst auf
dem Tisch: "Wir schlagen ein Modell vor, das auch Teilsanierungen
fördert und für die Länder unterm Strich zu deutlich geringeren
Steuerausfällen führt", erklärt Klusmann. Gleichzeitig seien damit
bei einem Investitionsaufwand von 15.000 bis 30.000 Euro bereits
CO2-Einsparungen von 30 Prozent und mehr möglich. Die degressive
Ausrichtung des Modells stelle zusätzlich sicher, dass der Prozess
der energetischen Modernisierung direkt nach Inkrafttreten beginnt
und Innovationen sowie Kostensenkungen über die mehrjährige Laufzeit
des Programms realisiert würden.
Klusmann: "Bei einer Gesamtbetrachtung sind bei unserem
Alternativvorschlag sogar Mehreinnahmen für den Fiskus zu erwarten,
da die investitionsbedingten höheren Steuereinnahmen die
Mindereinnahmen der Abschreibung mehr als kompensieren."
Bislang hat die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, das
lediglich Vollsanierungen eines Gebäudes mit einer hundertprozentigen
Abschreibungsmöglichkeit fördert. Wegen des hierfür erforderlichen
extrem hohen Investitionsaufwandes von rund 50.000 bis 100.000 Euro
für ein typisches Einfamilienhaus würde dieses Modell aber nur 3 bis
5 Prozent der Bevölkerung erreichen und damit zu einer deutlichen
sozialen Schieflage führen.
"Deshalb muss eine Steuerabschreibung auch schon für den
alleinigen Ersatz einer fossilen Heizung durch erneuerbare
Wärmequellen wie Pelletheizung, Umweltwärme und Solarthermie möglich
sein", fordert Klusmann.
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