(firmenpresse) - Erhalten Anleger Mitteilung um eine zwischenzeitlich eingetretene finanzielle Schieflage ihrer Fondsbeteiligung, dann steht für die Beteiligten nicht nur die Frage im Raum, inwieweit sie grundsätzlich das eingesetzte Kapital zurückerhalten; Anleger müssen sich dann auch die Frage stellen, inwieweit ein im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft bestellter Insolvenzverwalter mögliche Forderungen gegen die beteiligten Kommanditisten erheben kann.
„Einer Fondsbeteiligung in Form der Kommanditgesellschaft sind immer unternehmerische Risiken immanent, also neben der Gefahr, das eingesetzte Kapital zu verlieren auch die Gefahr, dass aus negativen Kapitalkonten geleisteten Ausschüttungen im worst case, also im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft, vom agierenden Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche darauf hinweist, dass nicht nur diverse Schiffsfondsbeteiligungen derzeit in finanzielle Schieflage geraten sind; aktuell fordert die Gesellschaft der „BK 1 Beteiligung GmbH & Co. KG“ die Anleger auf, erhaltene Ausschüttungen wieder an die Gesellschaft zurückzuzahlen.
Ein Anlageberater ist ebenso wie auch ein Anlagevermittler verpflichtet, die einer Beteiligung immanenten Risiken, also vor allem die einer Fondsbeteiligung immanente unternehmerische Risiken vor Zeichnung unmissverständlich darzustellen, ist demzufolge eine Rückabwicklung der Beteiligung immer dann möglich, wenn der Anleger beweisen kann, dass er vom agierenden Berater nicht richtig beraten wurde.
Zudem ist die Bank verpflichtet, dem Anleger die ihr z.B. aus Ausgabeaufschlägen oder aus Verwaltungsgebühren zufließenden Provisionen dem Grunde und der Höhe nach darzustellen, gerade zu diesem Punkt sich in letzter Zeit eine ausgesprochen anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt hat, welche die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratenden Banken bzw. die freien Anlageberater erheblich erleichtert.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern an, mögliche Ersatzansprüche kostenfrei zu bewerten, für Anleger, welche vor dem 01.01.2002 eine Beteiligung gezeichnet haben, eine absolute Verjährungsfrist gilt, was bedeutet, dass diese Anleger nur mehr bis zum 31.12.2011 Zeit haben, ihre berechtigten Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Weitere Informationen auch zur Frage der Verjährungshemmung unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org