(ots) - Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
(DKSB) begrüßt den Kompromiss zum Bundeskinderschutzgesetz, der
Mittwoch vom Vermittlungsausschuss beschlossen werden soll.
"Es ist gut, dass die Mittel für die Familienhebammen zu Mitteln
für Frühe Hilfen erweitert und dauerhaft aufgestockt werden. Da sie
den Kommunen unbefristet zur Verfügung gestellt werden, haben die
Kommunen die Freiheit, die Mittel passgenau für die Bedürfnisse der
Familien einzusetzen. Es hat sich gelohnt, dass der Bundesrat hier
nachverhandelt hat", sagte Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. Nun
könne das Gesetz wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2012 in Kraft
treten.
Weiterhin erforderlich seien noch Änderungen im Gesundheitsrecht
die im neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht berücksichtigt wurden.
Kinderschutz sei nicht nur Sache der Familien-, Kinder- und
Jugendhilfe, sondern auch des Gesundheitswesens. "Das
Bundesgesundheitsministerium muss nun mit einem weiteren gesetzlichen
Verfahren entsprechende Regelungen im SGB V umsetzen", fordert
Hilgers die Bundesregierung zum Handeln auf.
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