(firmenpresse) - Wegen pflichtwidriger Verletzung der aus einem Beratungsvertrag ergebenen Pflichten hat das Landgericht Konstanz erstinstanzlich erneut den agierenden Anlageberater im Hinblick auf von dort empfohlene Partizipationsscheine der zwischenzeitlich insolventen SAFERA AG zu Schadensersatz verurteilt.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vorstand die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Konstanz erstritten hat.
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann hierzu:
„Das Landgericht Konstanz erkannte eine Fehlberatung, weil der dort agierende Anlageberater einen Anlageprospekt der SAFERA AG zum Gegenstand seiner Beratung machte. In diesem Prospekt ist deutlich auf der letzten Seite unter der Überschrift Highlights auf den „Schutz vor Totalverlust“ hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Konstanz lässt dieser Hinweis beim durchschnittlichen Anleger den Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Produkt um keine hochspekulative Anlageform handelt, was tatsächlich nicht der Fall ist“.
Damit wurde der agierende Anlageberater bereits zum zweiten Mal vom Landgericht Konstanz zu Schadensersatz wegen pflichtwidriger Anlagefalschberatung hinsichtlich der empfohlenen Partizipationsscheine der Firma SAFERA AG verurteilt, bereits im April 2011 eine entsprechende Schadensersatzverpflichtung vom Landgericht Konstanz festgestellt wurde.
Gegen dieses Urteil ging der verurteilte Anlageberater in Berufung.
„Das Landgericht Konstanz hat die von der Gegenseite erhobene Einrede der Verjährung als nicht maßgeblich erachtet, wurden die Anleger der SAFERA AG über die dortige Vermögensanlage erst mit einem Mitteilungsschreiben der dortigen Liquidatorin in 2010 in Kenntnis gesetzt, demzufolge der Verjährungsbeginn nicht vor dem 01.01.2011 anzusehen ist. Daher können auch noch zum jetzigen Zeitpunkt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Möglichkeit der Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder direkt an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Kainzenweg 1, 94036 Passau.
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