PresseKat - LG Heidelberg verurteilt TRAGOBANK AG zu Schadensersatz in Sachen „Lehman-Brothers“

LG Heidelberg verurteilt TRAGOBANK AG zu Schadensersatz in Sachen „Lehman-Brothers“

ID: 559841

(firmenpresse) - Das Landgericht Heidelberg hat einem Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman-Zertifikaten erstinstanzlich zugesprochen.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

„Nach umfangreicher Beweisaufnahme kam der erkennende Einzelrichter beim Landgericht Heidelberg zu dem Ergebnis, dass die TARGOBANK AG den Kläger im April 2008 das einem Zertifikat grundsätzlich immanente Emittentenrisiko nicht ausreichend erklärt hatte, nach Auffassung des Landgerichtes Heidelberg der dortige Anleger auch aus vorangegangenen Zertifikatskäufen um das grundsätzlich einem Zertifikat immanente Emittentenrisiko nicht informiert war“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., welche dieses Urteil federführend für den dort vertretenen Anleger erstreiten konnte (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 17.01.2012). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„In seiner mehrseitigen Begründung wies das Landgericht Heidelberg unter umfassender Würdigung der Beweisaufnahme darauf hin, dass dem dortigen Anleger weder aus den schriftlichen Produktinformationen noch aus den mündlichen Beratungsinhalten das sogenannte „Emittentenrisiko“ bei Erwerb eines Zertifikates klar war, der BGH in seiner Entscheidung vom 27.09.2011 indes die Verpflichtung ausgesprochen hatte, grundsätzlich über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin aufzuklären“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Verweis auf die Entscheidungen des BGH zum Az.: XI ZR 178/10 vom 27.09.2011 weiter.

Die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg ist zu beziehen vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info(at)schutzverein.org. Weitere Informationen ebenfalls unter info(at)schutzverein.org oder direkt unter www.schutzverein.org.



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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 24.01.2012 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 559841
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.01.2012

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