PresseKat - Filesharing in Nordrhein-Westfalen wird nur noch im gewerblichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt

Filesharing in Nordrhein-Westfalen wird nur noch im gewerblichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt

ID: 56197

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit Herbst 2007 keine hinter einer IP befindlichen Adressdaten, wenn es sich um geringe Verstöße handelt.

Diesem Beispiel sind die Generalstaatsanwaltschaften in NRW gefolgt.
Sie haben die Empfehlung ausgesprochen, Urheberrechtsverletzungen, die im privaten Bereich liegen, strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen.

(firmenpresse) - Grund für diese Einschränkung ist das ungeheure Aufkommen an Strafanzeigen, die lediglich dem Zweck dienen, an die Adresse des Filesharers zu kommen, um auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz einfordern zu können.

Entscheidend für eine Strafverfolgung ist die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Anbieter:

Die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit bestimmt sich zum einen danach, wie viele Musik- oder Filmtitel zum Download angeboten werden: Ein gewerbliches Ausmaß wird bei ca. 3.000 Musiktiteln oder ungefähr 200 Filmtiteln erreicht.

Allerdings können schon weitaus geringere Tauschaktivitäten als gewerblich eingestuft werden, etwa wenn vollständige Kinofilme angeboten werden, die in den Kinos noch nicht gestartet sind.

Nichtsdestotrotz bleibt das Filesharing auch im geringen Maße verboten und ist somit illegal. Es bleibt bis auf Weiteres den Staatsanwaltschaften überlassen, ob sie gegen private Anbieter vorgehen.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Unsere klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.

Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an.
Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



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Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
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Datum: 15.08.2008 - 15:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 15.08.2008

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