PresseKat - BGH: Skiunfall auch ohne Kollision möglich

BGH: Skiunfall auch ohne Kollision möglich

ID: 569593

Das Vorliegen eines versicherungsrechtlichen Skiunfalls setzt keine Kollision oder einen sonstigen unmittelbaren körperlichen Kontakt voraus, sondern liegt auch vor, wenn der Versicherte durch Ausweichen einen Zusammenprall verhindert und sich dann in Folge des Aufpralls eine Verletzung zuzieht.

(firmenpresse) - In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Kläger beim Skifahren nach einem Ausweichmanöver in einen Schneehaufen gefahren und dabei gestürzt. Nach Angaben des Klägers war dieses Ausweichmanöver erforderlich, um beim Befahren eines steilen Hanges einem von rechts kommendem Skifahrer auszuweichen und eine Kollision zu verhindern. Dabei zog sich der Kläger eine Verletzung an der linken Schulter zu. Der Arm war seither zu 50% invalide. Die beklagte Unfallversicherung lehnte die Übernahme von Invaliditätsleistungen mit der Begründung ab, dass nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1998 (AURB 1998) ein versicherter Unfall nur dann vorliegt, wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das Berufungsgericht war der Auffassung der Beklagten erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil auf die Revision des Klägers hin aufgehoben.

Für die Frage, ob ein Ereignis von außen erfolge, sei allein das Ereignis in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt. Jedenfalls dann, wenn – wie vorliegend – eine Verletzung erst als unmittelbare Folge eines Aufpralls des Körpers auf einen anderen Gegenstand – vorliegend die Skipiste - eintrete, liege darin der von den Versicherungsbedingungen vorausgesetzte, schadensursächliche Kontakt des Körpers des Versicherten zur Außenwelt und somit auch ein von außen wirkendes Ereignis. Es mache insoweit keinen Unterscheid, ob der Körper des Versicherten mit einer beweglichen oder unbeweglichen Sache kollidiere.

BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – IV ZR 29/09

Rechtsanwalt gesucht? Auf www.lawmarket.de kostenlos und unverbindlich Angebote einholen und Preise vergleichen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LAWMARKET.de ist ein neuer, speziell auf die Marketingbedürfnisse von Rechtsanwälten und Steuerberatern zugeschnittener Marktplatz. Rechtsanwälte und Steuerberater können ihre Dienstleistungen unter www.lawmarket.de potentiellen Mandanten anbieten. Dabei können Verträge direkt über LAWMARKET.de geschlossen werden. Die Kosten sind für die Anbieter - verglichen mit anderen Werbeformen - äußerst gering, für Rechtssuchende ist das Angebot sogar kostenlos.



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Vorteile der Online-Steuerberatung Abmahnvereine mahnen weiter ab – Nahrungsergänzungsmittel mit Echinacea und Holunderblüten
Bereitgestellt von Benutzer: LAWMARKETde
Datum: 07.02.2012 - 21:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 569593
Anzahl Zeichen: 2128

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:

73460 Hüttlingen


Telefon: +49 0 7361 / 8292507

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.02.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Skiunfall auch ohne Kollision möglich "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LAWMARKET UG haftungsbeschränkt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Tanken ohne zu bezahlen kann teuer werden ...

Nachdem die Fälle von "Tankbetrug" oder "Spritdiebstahl" zuzunehmen scheinen, stellen wir heute eine schon etwas ältere (04.05.2011), aber nach wie vor lesenswerte Entscheidung des BGH zu diesem Thema vor. Der Beklagte tankt ...

BGH: Kündigungsschutz von Studentenzimmern ...

Der Bundesgerichtshof hatte in einer unlängst ergangenen Entscheidung zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude als Studentenwohnheim zu qualifizieren ist und damit der soziale Kündigungsschutz des § 573 BGB nicht eingreift. De ...

Alle Meldungen von LAWMARKET UG haftungsbeschränkt