Der Spezialist für Zoll- und Außensteuerrecht der Kanzlei WAGNER Rechts-anwälte webvocat, Rechtsanwalt Arnd Lackner (Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) hat dem stellvertretenden Chefredakteur des Schuhkuriers, Helge Neumann, ein ausführliches Interview zur Erstattung von Antidumping-Schutzzöllen auf Schuhimporte aus China und Vietnam gegeben.
(firmenpresse) - Wie bereits in unseren letzten beiden Newslettern in zwei Artikeln (Artikel 1, Artikel 2) berichtet, hatte die Volksrepublik China als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) im Februar 2011 ein sog. Streitschlichtungsverfahren angestrengt und die Überprüfung der Antidumping-Schutzzölle der EU auf Schuhimporte aus China und Vietnam beantragt.
Mit Bericht vom 28. Oktober 2011 hatte der für das Streitschlichtungsverfahren zuständige Ausschuss der WTO - nach dessen Auffassung die Regelung der Europäischen Union gegen internationale Regeln des Welthandels verstoßen - der Klage Chinas gegen die von der Europäischen Union verhängten Antidumpingzölle zum Teil Recht gegeben.
Da Entscheidungen der Welthandelsorganisation für deren Mitglieder rechtsverbindlich sind, binden sie folglich auch die Europäische Union sowie deren Gerichte, insbesondere den Europäischen Gerichtshof (EuGH), als auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
In dem nun erschienen Interview mit dem Schuhkurier beleuchtetRechtsanwalt Arnd Lackner die neuesten Entwicklungen und gerichtlichen Entscheidungen des EuGH und die Konsequenzen daraus.
Er berichtet auch über die von WAGNER Rechtsanwälte webvocat bereits angestrengten gerichtlichen Verfahren und über die Erfolgschancen auf eine Erstattung.
Ferner schildert er, welche Maßnahmen betroffene Schuhhändler und -importeure schnellstmöglich ergreifen sollten, um den Erstattungszeitraum noch möglichst vorteilhaft und umfassend auszunutzen.
Das komplette Interview mit dem Schuhkurier (Ausgabe 04/2012 vom 27. Januar 2012) finden Sie hier oder auf unserer Webseite unter "Downloads".
Einen weiteren Artikel zu diesem Thema und einem aktuellen EuGH Urteil finden Sie auch in unserem aktuellen Newsletter.
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