(ots) - Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen nach Ansicht
des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) einen fundamentalen
Angriff auf die Grundlagen des EEG dar. Künftig soll nur noch ein
Teil des erzeugten Stroms aus Fotovoltaikanlagen eine feste Vergütung
erhalten. Mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung könnte dieses
Modell zudem kurzfristig auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien
ausgedehnt werden.
"Damit schürt die Bundesregierung Investitionszurückhaltung in der
gesamten Branche. Denn die notwendige Verlässlichkeit und
Kalkulierbarkeit hinsichtlich der Refinanzierung von
millionenschweren Investitionen würde entfallen", kritisiert
BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der BEE fordert deshalb, in den
weiteren Beratungen der EEG-Änderungen die entsprechenden Regelungen
ersatzlos zu streichen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15
Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten,
entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder direkt
vermarktet werden. Doch dieser Ansatz des so genannten
"Marktintegrationsmodell" ist in der Praxis gar nicht umsetzbar, da
entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben.
So ist beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100
Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen
und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90
Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz: "Viele Anlagenbetreiber
werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und
entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das
vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten
Vergütungskürzung zu werden."
Die geplanten Änderungen gehen komplett an den Notwendigkeiten
eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei. Durch die Besonderheit
der meisten Erneuerbaren Energien, hohe Investitionskosten, aber
äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könne der von der
Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen
Marktdesign nur ins Leere laufen. Denn die Strompreisbildung an den
Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen
Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Gleichzeitig senken die
regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die
durchschnittlichen Großhandelspreise.
"Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare
Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen
Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des
Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit
in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien
möglich wird", schlussfolgert Schütz.
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