PresseKat - Neues Deutschland: Einreiseverbot Israels gegen Grass rechtlich kaum durchsetzbar

Neues Deutschland: Einreiseverbot Israels gegen Grass rechtlich kaum durchsetzbar

ID: 619301

(ots) - Das von Israel verhängte Einreiseverbot gegen den
deutschen Literaturnobelpreisträger Günter Grass steht rechtlich auf
tönernen Füßen. Das berichtet die Tageszeitung "neues deutschland"
(Donnerstag-Ausgabe), der entsprechende Auskünfte israelischer
Regierungsstellen vorliegen. Israels Innenminister Eli Jischai hatte
als Reaktion auf ein Gedicht des Literaten, in dem Kritik an der
israelischen Politik geäußert wird, Grass am 8. April mündlich zur
unerwünschten Person erklärt und in diesem Zusammenhang von einem
Einreiseverbot gesprochen.

Praktisch erscheint ein derartiges Ansinnen nach israelischer
Rechtslage allerdings kaum durchsetzbar. Nach Auskunft des
Staatlichen Kontrollamtes, einer Art Regierungsaufsicht, hat der
Innenminister des Staates Israel nur dann die Befugnis, einer Person
die Einreise zu verweigern, wenn diese in der Vergangenheit geltendes
israelisches Recht verletzt hat, an nationalsozialistischen
Gewaltverbrechen teilgenommen hat oder aber wenn »hinreichende
Hinweise« darauf bestehen, dass diese Person während ihres
Aufenthaltes in Israel dessen Gesetze verletzen könnte. Für die
genannten Tatbestände gebe es jedoch keine Anhaltspunkte.

Auch der Verweis des Jerusalemer Innenministeriumssprechers, "Herr
Grass hat die Uniform der SS getragen; deshalb ist er in Israel nicht
mehr willkommen«, verschafft nach gültiger Rechtslage keine
rechtliche Handhabe, den Literaten, falls er dies wolle, offiziell
zur persona non grata zu erklären. Da Grass vor 1928 geboren wurde,
musste er vor seinen vergangenen Reisen nach Israel ein Visum
beantragen, und nachweisen, dass er nicht an nationalsozialistischen
Gewaltverbrechen beteiligt war. Dabei sei zumindest dem
Außenministerium die Mitgliedschaft in der Waffen-SS bereits lange,
bevor Grass sie selbst öffentlich gemacht hat, bekannt gewesen, heißt




es aus dem Außenministerium: »Es gibt in solchen Fällen stets eine
ganz genaue Prüfung, an der verschiedene Stellen beteiligt sind; um
ihm nun ein Visum zu verweigern, müssten neue Erkenntnisse vorliegen,
worauf es aber keine Hinweise gibt.«



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Datum: 18.04.2012 - 15:26 Uhr
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