(firmenpresse) - Anleger der MS „Santa B-Schiffe“ stehen vor einer schweren Entscheidung.
Die Fondsgesellschaft hat ihre Anleger um die Notwendigkeit von Nachzahlungen informiert, bliebe der Verlauf der Gesellschaft hinter den prospektierten Erwartungen zurück.
An den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. wenden sich derzeit zahlreiche Anleger, welche eigentlich davon ausgingen, sie hätten bei einer Schiffsfondsbeteiligung eine sichere Geldanlage mit hoher Renditeerwartung gezeichnet.
„Keine Fondsgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft ist eine „sichere“ Geldanlage im Sinne eines kapitalgeschützten Engagements. Jeder Fondsgesellschaft in Form der KG sind sogenannte unternehmerische Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko immanent, über welche unserer Erfahrung nach Anleger in den wenigsten Fällen im Rahmen der ihnen zuteil gewordenen Beratung mündlich informiert wurden“ so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme.
Jeder Anleger hat demzufolge die Möglichkeit, gegenüber den Beratern/Vermittlern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, sollten ihnen die Risiken der Anlage nicht vor Abschluss des Engagements offenbart worden sein. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger über sämtliche Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Jeder Anleger hätte daher insbesondere über das Risiko eines Totalverlusts seiner Einlage, die Gefahr einer Rückzahlungspflicht der aus negativen Kapitalkonten entnommenen Ausschüttungen sowie über weitere Beteiligungsrisiken vor Vertragsunterzeichnung aufgeklärt werden müssen.
Zudem muss ein Emissionsprospekt dem Anleger zeitlich so weit vor seiner Anlageentscheidung übergeben werden, dass er noch genügend Zeit hat, ihn zur Kenntnis zu nehmen.
Der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann, weiter:
„Rechtsfolge einer fehlerhaften Beratung ist, dass der Anleger Schadensersatz in Form einer Rückabwicklung zugesprochen erhält, er also so zu stellen ist, als hätte er die Beteiligung nicht erworben. Damit kann der Anleger seitens des Beraters auch verlangen, dass dieser die Rückforderungsansprüche der Schiffsfondsgesellschaft für ihn erfüllt“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht jedem Anleger eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche gegen die dortige Anlageberatungsgesellschaft/Kreditinstitut.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org, dort „Fragebogen zu Ihrer Schiffsfonds-Beteiligung“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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