(firmenpresse) - Per Sachstandsbericht zum April 2011 lässt die HCI über die Marktentwicklung bis zum Jahresende 2011 zur HSC Optivita VII UK GmbH & Co. KG berichten.
Dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. liegt der entsprechende Sachstandsbericht vor.
Der Vorstand, Frau Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., hierzu:
„Die Fondsgesellschaft lässt darauf hinweisen, dass abhängig von der Entwicklung diverser Faktoren die Möglichkeit eines teilweisen Eigenkapitalverzehrs bis zum Ende der Fondslaufzeit weiterhin nicht auszuschließen ist“.
Lebensversicherungsfondsbeteiligungen wurden nicht selten gerade konservativen Kapitalanlegern zur Zeichnung empfohlen, sollte es sich hierbei um eine „sichere“ Kapitalanlage handeln.
Der BGH versteht unter einer „sicheren Geldanlage“ indes zur solche, welchen ein Kapitalschutz immanent ist, was bei Fondsbeteiligungen in Form der Kommanditgesellschaft gerade nicht der Fall ist.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„In den jeweils stattgefundenen Beratungsgesprächen wurden nicht selten mögliche Teil- bzw. Totalverlustrisiken gänzlich ausgeklammert, mitunter von den agierenden Beratern potentiellen Kapitalanlegern gegenüber dargetan wurde, es könne schlussendlich mit „Lebensversicherungen“ nichts passieren“.
Tatsächlich sind jeder Fondsgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft spezifische Risiken bis zum Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals immanent, in den wenigsten Fällen potentiellen Anlegern die Gefahr der sogenannten „Kommanditistenhaftung“, also im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft die Möglichkeit der Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen aus negativen Kapitalkonten an einen Insolvenzverwalter, nicht offenbart wurde.
So berichtet Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auch um die fehlende Offenlegung verdienter Provisionen für die Kreditinstitute, welche Fondsbeteiligungen an potentielle Kapitalanleger vertreiben ließen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat eine Interessengemeinschaft zur HSC Optivita VII UK initiiert, welche betroffenen Kapitalanlegern mögliche Handlungsalternativen aufzeigen kann.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet darüber hinausgehend eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche gegen die Verantwortlichen an.
Weitere Informationen und Anfragen hierzu unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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