(firmenpresse) - Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen waren bis 2008 die beliebtesten Investitionsobjekte am Markt der geschlossenen Fonds. Bei geschlossenen Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen wurde von Anlegern Geld eingesammelt, welches in den Bau oder in den Erwerb von Schiffen investiert wurde. Durch die Investition erhofften sich Anleger immense Gewinne.
Ausschlaggebend für eine Investition waren auch steuerliche Aspekte und gute Renditeaussichten von Schiffsfonds.
„Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen können für die Anleger die Chance mit sich bringen, Gewinne durch den internationalen Schiffsmarkt zu erzielen. Da Schiffsfonds aber als Unternehmen ausgestaltet sind, bestehen auch zahlreiche Risiken der Investition, die den Anlegern vor Zeichnung bewusst sein müssen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., an welchen sich zahlreiche Geschädigte gezeichneter Schiffsfondsbeteiligungen derzeit nach Insolvenz über die betroffenen Fondsgesellschaften wenden.
So bestehen bei Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen erhebliche Risiken, die zu einem erheblichen oder sogar zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Gerade in der Insolvenz eines Schiffsfonds besteht die Gefahr, das gesamte Geld zu verlieren. Zudem sind Anleger, die sich nach dem 11.10.2005 an einem Schiffsfonds beteiligt haben bzw. wenn der Außenvertrieb des Schiffsfonds nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist, auch steuerlich betroffen, weil nach der Gesetzesänderung im Jahre 2005 der Fonds von Anfang an auswählen musste, ob er nach Tonnage versteuern will, was sodann zu einer Bindung auf zehn Jahre führt. Bis 2005 war das Kombimodell beliebt, wonach Gewinne und Verluste in den ersten Jahren normal versteuert werden und danach zur Tonnagesteuer übergegangen wurde. Da ein Schiffsfonds zu Beginn seiner Tätigkeit meist Verluste machen wird, waren diese steuerlich absetzbar. Kommt der Schiffsfonds dann in Gewinnzone, ist die Tonnagensteuer dann günstiger, weil meist weniger Gewinn versteuert werden muss. Dies ist nun seit 2005 nicht mehr möglich.
Darüber hinausgehend bergen Schiffsfondsbeteiligungen diverse Haftungsrisiken, welche sich negativ auf die Entwicklung des Fonds auswirken können.
Demzufolge muss ein Anleger in Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen von der beratenden Bank oder dem Anlageberater über alle dieser Anlageform immanenten Risiken aufgeklärt werden. Es muss den Anlegern verdeutlicht werden, dass zwar mit Schiffsfonds Steuern gespart werden können. Dies darf jedoch nicht in den Vordergrund aller Überlegungen gestellt werden.
Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Anleger anlage- und anlegergerecht aufgeklärt werden. Dabei müssen dem Anleger alle Risiken einer Anlage vor Augen geführt werden. Insbesondere muss auf das Totalverlustrisiko und das sogenannte Zweitmarktrisiko, also die Gefahr, dass eine Beteiligung an einer GmbH & Co. KG schwer zu verkaufen ist, insbesondere bei einer schlechten Marktlage für Schiffsfonds, hingewiesen werden. Daneben muss auch bei Schiffsfonds über kick-backs aufgeklärt werden. Nicht selten floss bei Schiffsfonds bis zu 22% des Anlagekapitals in sogenannte „weiche Kosten“. Dies hatte zur Folge, dass das investierte Kapital zur Finanzierung nicht zur Verfügung stand.
Daneben kommen Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Prospektverantwortlichen oder Ansprüche gegen Treuhänder oder die Geschäftsführung in Betracht.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„Geschädigte Anleger von Schiffsfonds sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Meist bestehen Möglichkeiten, unbeschadet aus der Anlage herauszukommen. Dabei ist auch auf die Verjährung von Ansprüchen zu achten“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem Anleger eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche bei fehlgeschlagenen Investitionen in Schiffsfonds an.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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