(firmenpresse) - Das Bundesfinanzministerium will offene Immobilienfonds zum Auslaufmodell machen. Dies geht aus dem Diskussionsentwurf des Ministeriums zum AIFM-Umsetzungsgesetz hervor, der Mitte Juli 2012 veröffentlicht wurde und mit dem die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen will. Demnach will die Bundesregierung Immobilienfonds künftig nur noch als geschlossene Beteiligungen zulassen. Allerdings sollen die offenen Immobilienfonds, die es bisher gibt, bestehen bleiben und weitervertrieben dürfen.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Geschlossene Fonds sind nach diesem Gesetz solche Fonds, die eine Rücknahmemöglichkeit nicht mindestens einmal jährlich vorsehen. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Krise der offenen Immobilienfonds ziehen, die tausende Privatanleger seit dem Herbst 2008 getroffen hat. Offene Immobilienfonds haben versprochen, Privatanlegern ein Investment in ein breites Immobilienportfolio bei börsentäglicher Verfügbarkeit zu ermöglichen. Es hat sich jedoch im Zuge der Finanzkrise herausgestellt, dass es in diesem Fall unmöglich war, illiquide Geldanlagen wie Immobilien börsentäglich verfügbar zu machen.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hierzu:
„Die Frage um die jederzeitige Rücknahme eines Anteils an einem offenen Immobilienfonds beschäftigt die Instanzenrechtsprechung zunehmend. Das LG Frankfurt a. M. hatte entschieden, dass die Frage um die Rücknahme eines gezeichneten Anteils an einem offenen Immobilienfonds aufklärungspflichtig ist, mitunter Anleger noch am Tag ihrer Zeichnung nicht darüber informiert waren, dass der ihnen als jederzeit liquidierbar versprochene offene Immobilienfonds tatsächlich schon geschlossen war. Betroffen sind die Grundsätze der pflichtwidrigen Anlagefalschberatung, welche Schadensersatzansprüche betroffener Anleger mangels anleger- bzw. objektgerechter Beratung begründen“.
Beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds sind die Anleger über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren, da es sich hierbei um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, vom Anleger regelmässig nicht erkennbares Risiko handelt. Eine Aufklärung des Anlegers ist aber auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Aussetzung der Anteilsrücknahme dem Schutz der einzelnen Anleger dient, um in deren Interesse zu verhindern, dass das Fondsmanagement, Fondsvermögen unter Zeitdruck und damit gegebenenfalls zu einem niedrigern Preis veräußern muss. Ob und inwieweit eine Aussetzung sinnvoll und im Interesse gerade auch des nicht institutionellen Anlegers sogar vorteilhaft sein mag, berührt nicht die Tatsache, dass mit der Aussetzung für den Anleger ein naheliegendes, nicht unerhebliches Kapitalrisiko besteht.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche.
Weitere Informationen hierzu unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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